Wissenschaftliche Literatur Verfahrenseinstellung
Eine Auswahl unserer Fachbücher
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Christian Bernhard
Der Täter-Opfer-Ausgleich bei häuslicher Gewalt
Eine Untersuchung durchgeführter Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Hamburg
Strafrecht in Forschung und Praxis
Straftaten, die im häuslichen Umfeld geschehen und unter den Begriffen „häusliche Gewalt“, „Paargewalt“ oder „Beziehungsgewalt“ statistisch erfasst werden, bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit. Durch diese Taten wird bei den Opfern eine Vertrauensbasis erschüttert und der vermeintlich sichere Bereich des eigenen Zuhauses angegriffen.
Eine Möglichkeit, diesen Taten auf strafrechtlicher Ebene zu begegnen, ist die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Genau…
AktenauswertungHäusliche GewaltKriminologiequantitative ForschungRestorative JusticeStaatsanwaltschaft HamburgStrafprozessrechtStrafrechtTäter-Opfer-AusgleichVerfahrenseinstellung§ 153a StPO
Bastian Bayer
Stigmatisierungen des Beschuldigten durch Verfahrenseinstellungen der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen
Eine Rechtsschutzanalyse de lege lata
Studien zur Rechtswissenschaft
Das Werk befasst sich mit der Frage, inwieweit ein Beschuldigter Rechtsschutz gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft aus Opportunitätsgründen begehren kann. Im Mittelpunkt der Betrachtung steht hierbei der in realiter unschuldige Beschuldigte, dessen Verfahren gem. §§ 153 ff. StPO statt nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Während der zu Recht Beschuldigte eine Verfahrenseinstellung gem. §§ 153 ff. StPO häufig wohlwollend entgegennehmen wird, hat ein…
OpportunitätsgründeRechtsschutzanalyseRehabilitationStaatsanwaltschaftStigmatisierungenStrafprozessrechtVerfahrenseinstellung§ 23 EGGVG§ 170 Abs. 2 StPO§§ 153 ff. StPO
Mark Michael Müller
Rechtsfolgen gescheiterter Urteilsabsprachen im Hinblick auf erbrachte Verständigungsbeiträge
Schriften zum Strafprozessrecht
Am 04.08.2009 trat das Gesetz zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren in seiner bis heute unveränderten Fassung in Kraft. Mit ihm wurden Urteilsabsprachen, die in der strafprozessualen Praxis auch ohne gesetzliche Regelung weite Verbreitung gefunden hatten, erstmals kodifiziert. Ziel des Gesetzgebers war es, im Einklang mit den tradierten Grundsätzen des deutschen Strafverfahrens Transparenz, Überprüfbarkeit und eine gleichmäßige Rechtsanwendung durch die Praxis…
AbsprachenBindungswirkungDealRechtsfolgenStrafprozessSühneversuchUrteilsabsprachenVerfahrenseinstellungVerständigungsbeiträge
Cornelia Anita Jung
Der Täter-Opfer-Ausgleich als Weisung
Verfahrensrechtliche Einwände und Auswege im Hinblick auf §153a Abs. 1 StPO
Mit dem Ziel, dem Täter-Opfer-Ausgleich einen breiteren Anwendungsbereich zu verschaffen, wurde das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom 20.12.1999 erlassen. Dabei wurde das ernsthafte Bemühen des Beschuldigten, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, in den Katalog der Auflagen und Weisungen des § 153a Abs. 1 S. 2 StPO aufgenommen.
Diese Ausgestaltung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Weisung der Strafjustiz…
Nemo-tenetur-GrundsatzRechtsstaatRechtswissenschaftSchadenswiedergutmachungStrafrechtStrafverfahrenTäter-Opfer-AusgleichUnschuldsvermutungVerfahrenseinstellungVerfassungsmäßigkeit
Carolin Wever
Fahrlässigkeit und Vertrauen im Rahmen der arbeitsteiligen Medizin
Vergleichende Betrachtungen zum materiellen Strafrecht und zur Verfahrenswirklichkeit in Deutschland und im anglo-amerikanischen Rechtskreis
Medizinrecht in Forschung und Praxis
Carolin Wever findet Antworten auf die folgenden Fragen:
Kann ärztliches Fehlverhalten zu einer strafrechtlichen Verurteilung führen? Darf ein Arzt jederzeit auf das ordnungsgemäße Mitwirken eines anderen Arztes oder nichtärztlichen Mitarbeiters vertrauen? Kann das Fehlverhalten eines anderen Arztes oder nichtärztlichen Mitarbeiters zu einer eigenen strafrechtlichen Haftung führen? Ist jegliche Art der ärztlichen Fahrlässigkeit strafbar und…arbeitsteilige MedizinArzthaftungArztstrafrechtdefensive MedizinFahrlässigkeitGesundheitswissenschaftKunstfehlerMedizinRechtswissenschaft