Doktorarbeit: Lizenzen in der Rechtekette

Lizenzen in der Rechtekette

Zur Behandlung von urheberrechtlichen Lizenzen im deutschen und englischen Recht

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 149

Hamburg , 384 Seiten

ISBN 978-3-8300-9981-9 (Print) |ISBN 978-3-339-09981-5 (eBook)

Zum Inhalt

Als eines der für das deutsche Zivilrecht charakteristischen deutschen Prinzipien sorgt das Abstraktionsprinzip dafür, dass die dingliche und die zugrundeliegende schuldrechtliche Ebene getrennt betrachtet werden, so dass die dingliche Ebene von Unsicherheiten auf Vertragsebene unberührt bleibt. Hierdurch wird im Rechtsverkehr für ein hohes Maß an Rechtssicherheit gesorgt.

Was heutzutage unumstritten für den Verkehr mit körperlichen Gegenständen ist, wird dafür umso kontroverser für den Rechtsverkehr mit Immaterialgüterrechten diskutiert. Aufgrund der Eigenart und besonderen Schutzsituation für den Urheber wurde schon länger von der herrschenden Meinung im Urheberrecht die uneingeschränkte oder auch partielle Abwendung vom Abstraktionsprinzip befürwortet.

Vom Bundesgerichtshof hingegen wurde die Problematik der Abwendung vom Abstraktionsprinzip über fünfzig Jahre so gut wie unkommentiert gelassen. Führt die Nichtanwendung des Abstraktionsprinzips doch zu durchaus einschneidenden Folgen für die zumeist langen Verwertungsketten im Urheberrecht.

Diese Problematik an der Schnittstelle von Urheberrecht und allgemeinem Zivilrecht hat erneut an Brisanz gewonnen durch die erste eindeutige Stellungnahme des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema im Jahr 2012. Mit dieser schließt sich der Bundesgerichtshof der bisherigen herrschenden Meinung und damit dem Kausalitätsprinzip an, wonach die dingliche Ebene in einem kausalen Verhältnis zur schuldrechtlichen Ebene steht.

Ob die Abwendung vom typisch deutschen Abstraktionsprinzip und seinen Vorteilen für den Rechtsverkehr eine ausgeglichene Lösung im Urheberrecht, die nicht ebenfalls unter diesem Prinzip zu erreichen wäre, bietet, ist Schwerpunktthema dieser Studie. Gerade weil es sich beim Abstraktionsprinzip um ein deutsches Grundprinzip handelt, da im europäischen Vergleich mit wenigen Ausnahmen nur die deutsche Rechtsordnung diesem Prinzip konsequent folgt, erscheint es durchaus interessant, einen Blick auf andere Rechtsordnungen zu werfen. Wie wird diese Thematik beispielsweise in der englischen Rechtsordnung behandelt, in der davon ausgegangen wird, dass automatisch bei Vertragsende auch alle Lizenzen wieder an der Urheber zurückfallen?

Vor diesem Hintergrund macht eine mögliche europäische Rechtsvereinheitlichung für das allgemeine Zivilrecht - wie ferner im Bereich des Urheberrechts die Frage der Aufrechterhaltung des Abstraktionsprinzips auf deutscher Ebene interessant. Auch wenn eine solche Rechtsvereinheitlichung noch weit am Anfang zu stehen scheint, sollte über das Schicksal des Abstraktionsprinzips durchaus nachgedacht werden, da es unwahrscheinlich erscheint, dass sich auf europäischer Ebene dieses Prinzip durchsetzen kann.

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