Dissertation: Kurzinformationsblätter als Mittel des informationsbasierten Privatanlegerschutzes

Kurzinformationsblätter als Mittel des informationsbasierten Privatanlegerschutzes

Eine juristische und ökonomische Untersuchung am Beispiel des Produktinformationsblattes nach § 31 Abs. 3a WpHG

Buch beschaffen

Schriften zum Bank- und Kapitalmarktrecht, Band 16

Hamburg , 452 Seiten

ISBN 978-3-8300-9900-0 (Print)

Zum Inhalt

Am 10.03.2016 hat die EZB den Leitzins auf Null gesenkt. Sparen ist damit unattraktiver geworden denn je. In Zeiten anhaltend niedriger Zinsen und angesichts wachsenden Vermögens privater Haushalte sowie des zunehmenden Rückzugs des Staates aus sozialen Sicherungssystemen sind private Anleger heute und zukünftig in steigendem Umfang auf Investitionen am Kapitalmarkt angewiesen.

Gleichzeitig hat die Komplexität der Anlageentscheidungssituation zugenommen. Privatanleger sind mit einem wachsenden Angebot verschiedener Finanzinstrumente konfrontiert: die Zahl der Produktinnovationen und die Internationalisierung des Kapitalmarktes nimmt zu.

Dass der über Informationen vermittelte Anlegerschutz nicht ausreichend greift, wurde zuletzt im Rahmen der Lehman Brothers-Pleite und der sich anschließenden Finanzmarktkrise prominent. Die Verluste deutscher Privatanleger allein im Zusammenhang mit der Insolvenz dieser amerikanischen Großbank werden auf 750 Mio. € geschätzt. Anleger haben in der Folge ihr Kapital aus dem Markt abgezogen. Ihre Investitionsbereitschaft erholt sich nur langsam.

Zur Bewältigung der Krise hat der Gesetzgeber erneut auf ein bekanntes Mittel gesetzt, um das für Investitionsbereitschaft nötige Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen: Transparenz. Sein Credo lässt sich mit folgendem Dreiklang beschreiben: Vertrauen generieren durch Transparenz und Transparenz schaffen durch Information. Fehler oder Versäumnisse bei der Regulierung im Rahmen der Statuierung von Informationspflichten müssen auf einer der Anlageentscheidung nachgelagerten Ebene der Haftung ausgeglichen werden. Dies führt auch dazu, dass sich das Stereotyp von flächendeckender Falschberatung in der öffentlichen Wahrnehmung festigt.

Informationen sind gleichwohl bis heute das „Allheilmittel“ des Gesetzgebers zum Schutz der Anleger und des Marktes. Es gilt das Paradigma: je mehr desto besser.

Der Privatanleger ist kein „Elitekonsument“ von Informationen. Teil des Maßnahmenpaktes als Reaktion auf die Lehman Brothers-Pleite ist das Produktinformationsblatt nach § 31 Abs. 3a WpHG (PIB), das mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz (AnsFuG) eingeführt wurde. PIBs sollen privaten Anlegern die wesentlichen Informationen zu einem Finanzinstrument auf wenigen Seiten vermitteln.

Das Ziel ist ambitioniert. Was bisher in Prospekten von oft mehreren hundert Seiten zu lesen war, soll nun auf wenigen Seiten sogar für den Laien leicht verständlich zusammengefasst werden und „bestmöglich[e]“ Produktvergleiche ermöglichen. Das klingt wie die Quadratur des Kreises. Erste Studien dämpfen die Erwartungen, die seitens der Politik an die Wirksamkeit der PIBs für den Anlegerschutz gestellt wurden. Dies wirft die Frage auf, ob der Gesetzgeber die Effizienz und die Möglichkeiten des Informationsmodells beim Privatanleger nicht überschätzt.

Ann-Katrin Dittschar untersucht, ob mit Hilfe der PIBs eine Verbesserung der Informationsbasis des Privatanlegers erreicht werden kann. Maßstab ist der vom Gesetzgeber selbst formulierte Anspruch, eigenverantwortliche Anlageentscheidungen zu gewährleisten und hierfür mit den PIBs kurze, leicht verständliche und vergleichbare Informationen zu den wichtigsten Produktmerkmalen bereitzustellen, die anders als die bisherigen Informationspflichten sorgfältiger auf die tatsächlichen Informationsbedürfnisse von Privatanlegern abgestimmt sind.

PIBs sind bisher nur wenig untersucht. Während sich die bisherige juristische Forschungsliteratur zu den PIBs vor allem darauf beschränkt, die unbestimmten Rechtsbegriffe zu konkretisieren und mit ähnlichen Informationspflichten für offene Investmentanteile (OGAWs) und Vermögensanlagen im Sinne des KAGB sowie vergleichbaren Regelungen in anderen Ländern abzugleichen, geht das Untersuchungsziel dieser Studie darüber hinaus.

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