Forschungsarbeit: Steuerung des Heilverfahrens auch für Beamte?

Steuerung des Heilverfahrens auch für Beamte?

Ein Vergleich der Unfallfürsorge mit der gesetzlichen Unfallversicherung

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Hochschule – Leistung – Verantwortung.
Forschungsbeiträge zur Verwaltungswissenschaft
, Band 7

Hamburg , 156 Seiten

ISBN 978-3-8300-9702-0 (Print) |ISBN 978-3-339-09702-6 (eBook)

Zum Inhalt

Bei Arbeits- bzw. Dienstunfällen in der öffentlichen Verwaltung unterscheidet sich die Absicherung von Tarifbeschäftigten und Beamten erheblich. Dies gilt nicht nur für die Frage der Absicherung während eines Kantinenbesuchs oder bei einem Wegeunfall. Besondere Brisanz bekommt die unterschiedliche Behandlung vor allem dann, wenn beide Statusgruppen die gleichen Aufgaben wahrnehmen. Während die Unfallversicherung für Tarifbeschäftigte eine umfassende Steuerung der Heilverfahren u. a. durch ein Reha-Management beinhaltet, sieht die Unfallfürsorge für Beamtinnen und Beamte grundsätzlich nur eine Kostenerstattung vor. Die Unfallfürsorge leistet dagegen z. B. auch bei Angriffen auf Beamtinnen und Beamte in der Freizeit. Die Unfallversicherung wiederum kennt einen solchen Vergeltungsangriff nicht.

Vergleiche zwischen der Unfallversicherung und der Unfallfürsorge liegen kaum vor. Die Untersuchung von Thomas Hildebrandt setzt hier an und unternimmt den Versuch, Grundlagenarbeit zu leisten, indem sie beide Systeme systematisch analysiert und miteinander vergleicht. Darauf aufbauend prüft der Verfasser mögliche Reformvorschläge. Dabei stehen zwei Problemkreise im Vordergrund: Kann die Steuerung des Heilverfahrens auch für Beamtinnen und Beamte Anwendung finden? Und können die Sondertatbestände und -leistungen der Unfallfürsorge auch auf die Unfallversicherung übertragen werden? Dabei geht Thomas Hildebrandt auch der Frage nach, ob Beamtinnen und Beamte in die Unfallversicherung überführt werden können.

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