Doktorarbeit: Die Bedeutung von DIN-Normen und Arbeitsstättenrichtlinie im Mietrecht

Die Bedeutung von DIN-Normen und Arbeitsstättenrichtlinie im Mietrecht

Einschränkung der Eignung der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch durch Überschreitung von Höchsttemperaturen

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Studien zum Immobilienrecht, Band 13

Hamburg , 198 Seiten

ISBN 978-3-8300-9613-9 (Print) |ISBN 978-3-339-09613-5 (eBook)

Zum Inhalt

Die Gebrauchstauglichkeit eines Mietobjekts ist in erheblichem Ausmaß auch von der in seinen Räumen herrschenden Temperatur abhängig. Solche Immobilien, die lediglich eine unzureichende Beheizung aufweisen, lassen sich genauso wenig gut vermarkten wie „Treibhäuser.“ Die grundsätzliche Problematik ist darin zu erkennen, dass sich unterschiedliche gesetzgeberische Grundsatzentscheidungen diametral gegenüberstehen. Einerseits geht es um Arbeitsschutz und Gebrauchstauglichkeit des Mietobjekts, aber andererseits um die Berücksichtigung der Anforderungen der EnEV. Die Entscheidungen, die sich für die Einhaltung der 26° C-Grenze aussprechen, führen infolge ihrer unumstößlichen Aussagen in Bezug auf die einzuhaltenden Temperaturen und Temperaturunterschiede zu erheblichen Schwierigkeiten in der Immobilienpraxis. Da nachhaltige Konzepte wie etwa die nächtliche Auskühlung durch freie Lüftung – abgesehen noch vom dann nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz – die Temperaturen auch nicht in jedwedem Einzelfall gewährleisten können, ist die Installation von Anlagen zur maschinellen Kühlung nahezu unumgänglich.

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