Doktorarbeit: Zum Verschlechterungsverbot im deutschen Strafprozess nach alleinigem Rechtsbehelf des Angeklagten

Zum Verschlechterungsverbot im deutschen Strafprozess nach alleinigem Rechtsbehelf des Angeklagten

Herleitung und Reichweite

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Schriften zum Strafprozessrecht, Band 18

Hamburg , 244 Seiten

ISBN 978-3-8300-9272-8 (Print) |ISBN 978-3-339-09272-4 (eBook)

Zum Inhalt

Das Werk beschäftigt sich mit der Herleitung und Reichweite eines fest in der deutschen Strafprozessordnung verankerten, in seiner genauen Konturierung jedoch nicht immer trennscharf gefassten Rechtsinstituts: Dem sogenannten strafprozessualen Verschlechterungsverbot. Dabei geht der Verfasser im ersten Teil seiner Arbeit den Fragen nach, wie es zur Existenz des Verschlechterungsverbotes kam und ob es sich bei ihm um eine notwendige Folge aus der Struktur des Strafprozesses oder eher um deren Durchbrechung aufgrund übergeordneter Rechtsprinzipien handelt. Der Verfasser gewinnt dabei die Erkenntnis, dass die bislang hierzu vertretenen Auffassungen das Verbot in seinem Wesensgehalt nicht erschöpfend erfassen. Das in dem Verschlechterungsverbot zugleich zum Ausdruck kommende Verbot der Instrumentalisierung des Angeklagten, der versucht, seine eigene Sanktionierung abzuwenden, und allein aus diesem Grunde nicht noch härter sanktioniert werden sollte, erkennt der Verfasser als Ausdruck des sich im Verschlechterungsverbot Bahn brechenden, übergeordneten Verfassungsprinzips des Artikels 1 Abs. 1 des Grundgesetzes: der Achtung der Menschenwürde. Dies zugrunde legend, zieht der Verfasser im zweiten Teil seiner Arbeit die nach seiner Auffassung sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Reichweite des Verbotes in seiner Anwendung. Hierzu zählt zunächst, dass das Verbot auch auf das Beschwerdeverfahren Anwendung finden soll, wo es um Rechtsfolgen anordnende Beschlüsse geht. Auch der gesetzlich normierte Adressatenkreis wird angesichts der verfassungsrechtlichen Herleitung des Verbotes erweitert. Und schließlich sieht der Verfasser die Verbotsgeltung im Strafbefehlsverfahren – insoweit in explizitem Widerspruch zur gesetzlichen Regelung der Strafprozessordnung – als verfassungsrechtlich geboten an. Nach alledem stellt das Werk sowohl für den strafprozessual tätigen Praktiker als auch für den Strafprozessrechtswissenschaftler eine wertvolle Lektüre dar und regt zur eingehenderen Befassung mit einem oft als selbstverständlich unterstelltem Rechtsinstitut an.

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