Doktorarbeit: Aufarbeitung von Systemunrecht in Europa – Verfassungsstaatliche Vergangenheitsbewältigung im Lichte der europäischen Integration

Aufarbeitung von Systemunrecht in Europa – Verfassungsstaatliche Vergangenheitsbewältigung im Lichte der europäischen Integration

Eine exemplarische Analyse am Beispiel Deutschlands, Polens, Spaniens und der Unrechtsaufarbeitung durch den Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 375

Hamburg , 616 Seiten

ISBN 978-3-8300-9064-9 (Print) |ISBN 978-3-339-09064-5 (eBook)

Zum Inhalt

Der Autor befasst sich mit der Frage, wie heutige Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach dem Wechsel von einem totalitären bzw. autoritären Regime hin zu einem demokratischen Rechtsstaat mit ihrer vor-rechtsstaatlichen Vergangenheit umgegangen sind und ob bzw. welche Bedeutung der verfassungsstaatliche Prozess der Vergangenheitsbewältigung auf den Beitritt des aufarbeitenden Verfassungsstaates zur Union hatte.

Mikyska befasst sich im Speziellen mit der Aufarbeitung faschistischen Unrechts, namentlich der Bewältigung des NS-Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland und der Aufarbeitung des franquistischen Unrechts durch Spanien. In Hinsicht auf die Auseinandersetzung mit sozialistischem Unrecht wird die Aufarbeitung des DDR-Unrechts durch die Bundesrepublik Deutschland sowie die Aufarbeitung des Unrechts im kommunistischen Polen durch den nachfolgenden Verfassungsstaat in den Blick genommen. In Hinsicht auf eine supranationale Auseinandersetzung mit vergangenem staatlichen Unrecht erfolgt zudem eine Betrachtung der Arbeit des Jugoslawienstrafgerichtshofes in Den Haag.

In allen Fallbeispielen wird zunächst eine Typologie der verschiedenen Unrechtsformen vorgenommen bevor die Auseinandersetzung mit dem vor-rechtsstaatlichen Unrecht anhand der genannten Aufarbeitungskomplexe erfolgt. Daneben wird für alle Fallbeispiele gefragt, ob die Aufarbeitung des Systemunrechts eine wesentliche rechtsstaatliche Voraussetzung für den Beitritt zur Europäischen Gemeinschaft dargestellt hat.

Im letzten Teil wird der Frage nachgegangen, ob beitrittswillige Staaten nach dem verfassungsrechtlichen Beitrittsverfahren zur Union zur Aufarbeitung von Systemunrecht verpflichtet sind. Diese Überlegungen zielen darauf ab, die in den Art. 49 EU i.V.m. Art. 2 EU und den Kopenhagener Kriterien niedergelegten Kriterien in Hinsicht auf die Frage der Aufarbeitung ihrer Unrechtsvergangenheit durch Anwärterstaaten zu untersuchen. Dabei wird insbesondere die Frage erörtert, ob sich im Rahmen des europarechtlichen Beitrittsverfahrens eine rechtsverbindliche Pflicht zur Aufarbeitung vorrechtsstaatlichen Unrechts in den einzelnen Ländern ergeben kann. Diesbezüglich erfolgt eine Diskussion anhand europarechtlicher bzw. völkerrechtlicher Defizite der Beitrittskandidaten. Im letzten Schritt erfolgt sodann eine Auseinandersetzung mit den rechtlichen Konsequenzen der Beitrittsunreife aufgrund er nichtaufgearbeiteten Unrechtsvergangenheit eines Anwärterstaates.

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