Doktorarbeit: Die Begründung gleichgeschlechtlicher Elternschaft im materiellen und internationalen Privatrecht

Die Begründung gleichgeschlechtlicher Elternschaft im materiellen und internationalen Privatrecht

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Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 67

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-8853-0 (Print) |ISBN 978-3-339-08853-6 (eBook)

Zum Inhalt

Immer mehr homosexuelle Paare leben mit Kindern als Familie zusammen. Dieses Buch zeigt, wie die gemeinsame gleichgeschlechtliche Elternschaft rechtlich begründet werden kann. Dabei wird das deutsche materielle Recht betrachtet und insbesondere – nach einem kurzen Überblick über die Rechtslage im Ausland – das deutsche Kollisionsrecht.

Das deutsche materielle Recht kennt nur die Stiefkind- und die Sukzessivadoption. Die Autorin zeigt, dass das de lege lata bestehende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartner verfassungswidrig ist und fordert die Einführung eines solchen Adoptionsrechts.

Wünschen sich homosexuelle Paare ein zumindest von einem der beiden Partner genetisch abstammendes Kind, so sind sie auf die Inanspruchnahme eines Samenspenders bzw. einer Leihmutter angewiesen. Die Verfasserin beleuchtet ausführlich die Rechtsstellung aller Beteiligten und kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen materiellen Vorschriften bei der Bewältigung der rechtlichen Verhältnisse nur unzureichend helfen. Mit Blick auf die Rechtslage im Ausland fordert die Autorin daher die Einführung abstammungsrechtlicher Vorschriften für die eingetragene Lebenspartnerin der Mutter.

Neben der gemeinschaftlichen Adoption kann in immer mehr ausländischen Rechtsordnungen die Co-Mutterschaft bzw. Co-Vaterschaft abstammungsrechtlich begründet werden. Die Autorin stellt umfassend dar, wie diese der deutschen Rechtsordnung unbekannten Rechtsinstitute im internationalen Privat- und Verfahrensrecht zu behandeln sind.

Sowohl bei der Adoption als auch bei der Abstammung wird im Einzelnen herausgearbeitet, ob die für Ehegatten anwendbaren Normen (Art. 22 Abs. 1 S. 2 EGBGB bzw. Art. 19 Abs. 1 S. 3 EGBGB) auch auf gleichgeschlechtliche Ehepartner, registrierte Lebenspartner oder faktische gleichgeschlechtliche Partner angewendet werden können. Sodann wird ausführlich beleuchtet, ob der gemeinsamen gleichgeschlechtlichen Elternschaft kraft Adoption oder Abstammung die Kappungsregelung des Art. 17b Abs. 4 EGBGB oder der ordre public des Art. 6 EGBGB entgegenstehen.

Wurde das Eltern-Kind-Verhältnis im Ausland durch eine gerichtliche oder behördliche Adoptions- oder Abstammungsentscheidung begründet, ist die verfahrensrechtliche Anerkennung gem. §§ 108, 109 FamFG (bzw. bei Adoptionen ggf. nach dem HAÜ) vorrangig. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Frage der Vereinbarkeit mit dem ordre public gem. § 109 Abs. 1 Nr. 4 FamFG bzw. Art. 24 HAÜ.

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