Dissertation: Die ‚gläserne Decke‘ im Arbeitsrecht – Die Regelungen des AGG im Hinblick auf ihre Effektivität bezüglich der Diskriminierung von Frauen auf dem Weg in die Führungspositionen von Unternehmen

Die ‚gläserne Decke‘ im Arbeitsrecht – Die Regelungen des AGG im Hinblick auf ihre Effektivität bezüglich der Diskriminierung von Frauen auf dem Weg in die Führungspositionen von Unternehmen

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 220

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-8644-4 (Print) |ISBN 978-3-339-08644-0 (eBook)

Zum Inhalt

Trotz der zahlreichen europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzesentwürfen, Sachver- ständigenanhörungen und staatlichen Maßnahmen hat sich die Situation der Frau im Erwerbsleben und dabei vor allem beim Zugang zu Führungspositionen immer noch nicht hinreichend verbessert. Der Frauenanteil in den Vorstandsetagen der 30 DAX-Unternehmen ist im Vergleich zu den letzten Jahren sogar rückläufig. 2014 sind Frauen mit 5,5 % in der obersten Führungsetage der wichtigsten deutschen Unternehmen vertreten. Ende 2013 lag die noch bei 6,3 % und bereits das war im Vergleich zu 2012 ein Rückschritt um 1,5 Prozentpunkte.

Der Verfasser untersucht die existierenden gesetzlichen Regelungen auf ihre Effektivität hin. Derzeit gilt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung. Art. 1 dieses Gesetzes beinhaltet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches am 18.08.2006 in Kraft getreten ist. Das AGG setzt vier europäische Richtlinien um. Der Gesetzgeber will damit den grundrechtlich garantierten Schutz vor Diskriminierung nach Art. 3 GG verbessern und Bevölkerungsteile mit schlechteren Chancen schützen und unterstützen. Die Zielbestimmung ist nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Vorschriften des AGG unter Berücksichtigung der unionsrechtlichen Vorgaben. Des Weiteren sind die EU-GRCharta – Art. 21 EU-GRCharta (Nichtdiskriminierung) und Art. 23 EU-GRCharta (Gleichheit von Männern und Frauen) – und das GG – Art. 3 Abs. 2 und 3 GG – zu beachten, soweit diese die einzelstaatliche Gesetzgebung beeinflussen. Ausgehend von der Prämisse, dass eine erfolgreiche Antidiskriminierungsgesetzgebung von einer diskriminierungsfreundlichen Beweislastregel und effektiven Rechtsfolgevorschrift abhängt, hat der Verfasser den Anspruch, die dahingehenden Schwächen des AGG aufzudecken und Lösungsansätze herauszuarbeiten. Führen die Möglichkeiten de lege lata zu keiner effektiven Änderung der Rechtslage, zeigt der Autor Vorschläge für eine Gesetzesänderung de lege ferenda auf.

Das Werk gliedert sich neben der Einführung in vier weitere Kapitel. In Kapitel 2 erfolgt zunächst ein Überblick zum Benachteiligungsverbot i.S.d. § 7 AGG. Neben dem Benachteiligungsbegriff werden die unterschiedlichen Erscheinungsformen der Benachteiligung gemäß § 3 AGG aufgezeigt. Diese Darstellung dient als Grundlage für die Einordnung der im Bereich der „gläsernen Decke“ auftretenden Diskriminierungsform. Der Anwendungsbereich (sachlich § 2 AGG und persönlich § 6 AGG) wird wegen der Besonderheiten bezüglich der Benachteiligungsentscheidung und der betroffenen Personengruppe ebenfalls bestimmt.

Die Beweissituation des Diskriminierungsopfers wird in Kapitel 3 untersucht. Dabei werden zunächst die Gründe der bestehenden Beweisnot aufgezeigt. Unter besonderer Berücksichtigung des § 22 AGG werden die Darlegungs- und Beweislastgrundsätze des deutschen Zivilprozesses erörtert. Darauf basierend werden Lösungsansätze erarbeitet, mit dem Ziel die Beweissituation des Diskriminierungsopfers zu verbessern. Der Statistikbeweis, ein Auskunftsanspruch des Diskriminierungsopfers gegen den Arbeitgeber und der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit bilden den Schwerpunkt der Diskussion.

In Kapitel 4 setzt sich der Verfasser mit den Rechtsfolgen einer Geschlechterdiskriminierung auseinander. Nach einem systematischen Überblick des § 15 AGG wird die Höhe des finanziellen Ausgleichs erörtert. Dabei werden die unterschiedlichen Meinungen in der Literatur und Rechtsprechung zur bestehenden Gesetzesfassung dargelegt. Im Anschluss erfolgt die Diskussion über die de lege ferenda bestehenden Möglichkeiten und deren Folgen. Im Mittelpunkt stehen dabei die kollidierenden Grundrechte der EU-GRCharta und des GG der Diskriminierungsopfer und Arbeitgeber.
Kapitel 5 bildet das Schlusswort, in dem die wesentlichen Ergebnisse und Erkenntnisse dieser Untersuchung nochmals aufgearbeitet und rekapituliert werden.

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