Doktorarbeit: Patentlizenzen in der Insolvenz

Patentlizenzen in der Insolvenz

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 93

Hamburg , 266 Seiten

ISBN 978-3-8300-8366-5 (Print) |ISBN 978-3-339-08366-1 (eBook)

Zum Inhalt

Das Wirtschaftsleben ist geprägt von der Einräumung von Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten, insbesondere an patentierten Erfindungen. Dies erfolgt aus mannigfaltigen Gründen. Zum einen ist es möglich, dass der Patentinhaber und Lizenzgeber nicht die nötigen finanziellen Mittel aufbringen kann, um mit Hilfe seiner patentierten Erfindung ein marktfähiges Produkt zu entwickeln. Zum anderen kann der Lizenznehmer auf diesem Wege Produkte auf dem neusten Stand der Technik entwickeln, ohne selbst umfassende Forschung betreiben zu müssen.

Problematisch ist hier, dass jedenfalls seit dem Inkrafttreten der Insolvenzordnung am 01.01.1999 und insbesondere der Einführung des § 103 InsO eine für die am Lizenzvertrag beteiligten Parteien in Bezug auf erteilte Lizenzen mehr als unsichere Rechtslage herrscht. So besteht in der rechtswissenschaftlichen Literatur große Uneinigkeit darüber, ob und in welchem Maße Lizenzen insolvenzfest sind oder sein könnten. Auch eine gefestigte (höchst-)richterliche Rechtsprechung ist in diesem Bereich – jedenfalls nach Geltung der InsO – nicht ergangen.

Der Verfasser beleuchtet in seiner Abhandlung die Entwicklung der etwaig einschlägigen Rechtsnormen von der bis zum 31.12.1998 geltenden Konkursordnung, der Insolvenzordnung sowie den geplanten, aber nicht in Gesetzesform gegossenen Entwürfen eines § 108a InsO aus 2007 und 2012. Des Weiteren werden ausführlich die verschiedensten Bemühungen der Literatur de lege lata sowie kautelarjuristischer Natur zur Lösung des Problems untersucht und miteinander verglichen. Ebenso wird mit den Lösungsvorschlägen der Literatur de lege ferenda verfahren. Weiterhin analysiert der Verfasser unterschiedlichste Ansätze der Rechtsprechung der letzten Jahre. Schlussendlich wird ein Entwurf eines neu zu schaffenden Absatzes 2 des bestehenden § 108 InsO vorgestellt, mit welchem das Problem der Lizenzen in der Insolvenz einer praxisgerechten Lösung zugeführt wird. Hierbei werden in umfassendem Maße die widerstreitenden Interessen der verschiedenen Vertragsparteien in Einklang gebracht.

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