Dissertation: Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch

Der Datenbegriff im Strafgesetzbuch

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 313

Hamburg , 222 Seiten

ISBN 978-3-8300-8229-3 (Print) |ISBN 978-3-339-08229-9 (eBook)

Rezension

[...] Der Verfasser hat sich in seiner Arbeit mit der [...] hochinteressanten (aber bislang wenig Beachtung findenden) Untersuchung des Datenbegriffs im Strafrecht auseinandergesetzt. [...] Die "Schlussbetrachtung", in der der Autor unter anderem legistische Empfehlungen zur Verbesserung der aktuellen Situation um den Datenbegriff im StGB äußert [...], rundet das gehaltvolle und konzeptionell gut aufbereitete, mit mehreren hilfreichen Schaubildern versehene Werk ab.

Dietmar Jahnel in: jusIT, 4/2016


Zum Inhalt

Die Informationstechnologie mit ihrer rasanten Weiterentwicklung stellt den Gesetzgeber seit jeher vor die Herausforderung, auf damit einhergehende Kriminalitätsformen zu reagieren. In unmittelbaren Zusammenhang mit derartigen „gesetzgeberischen Reaktionen“ steht die Verwendung des Begriffs Daten im StGB. Dabei wird jedoch dieser Begriff schlichtweg vorausgesetzt, weil insbesondere auch § 202 a II StGB den Datenbegriff nicht definiert, sondern lediglich eingrenzt. Ziel dieser Untersuchung ist die Auslegung des Tatbestandsmerkmals Daten innerhalb der ihn verwendenden Tatbestände des StGB.

Im ersten Kapitel erfolgt eine allgemeine, von den Tatbeständen losgelöste Klärung des Datenbegriffs. Hierbei wird sich insbesondere auch ausführlich mit dem Begriff der Information auseinandergesetzt. Aufgrund der in diesem Kapitel enthaltenen interdisziplinären Ansätze kann die Abhandlung eine Hilfestellung für jeden sein, der sich im Bereich der Rechtswissenschaft mit dem Phänomen „Information“ befasst. Am Ende dieses Kapitels werden die Besonderheiten von Daten in der elektronischen Datenverarbeitung dargestellt und hierbei gezeigt, dass sog. „digitale Daten“ aufgrund ihrer eigenständigen Funktion vom Datenbegriff im Übrigen zu unterscheiden sind.

Im zweiten Kapitel erfolgt – auf der Grundlage der im ersten Kapitel gefundenen Ergebnisse – eine Auslegung des Datenbegriffs innerhalb der ihn verwendenden Tatbestände. Im Ergebnis lässt sich die Frage „Was sind Daten im Sinne des StGB“ nicht einheitlich, sondern nur differenzierend nach den jeweiligen Tatbeständen beantworten. Dabei erscheinen die Tatbestände nicht in jeder Hinsicht konsistent.

Das Buch schließt mit Vorschlägen, wie einzelne Tatbestände genauer gefasst werden bzw. welche Tatbestände im Einzelfall auch entfallen könnten.

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