Dissertation: Die Dogmatik der Versicherung für fremde Rechnung

Die Dogmatik der Versicherung für fremde Rechnung

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Schriften zum Versicherungs-, Haftungs- und Schadensrecht, Band 42

Hamburg , 238 Seiten

ISBN 978-3-8300-8134-0 (Print) |ISBN 978-3-339-08134-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die Versicherung für fremde Rechnung wurde von Hagen als „eine der größten Merkwürdigkeiten in der Entwicklung des Versicherungsrechts“ bezeichnet. Das liegt an der besonderen Dreieckskonstruktion des Rechtsinstituts, die im deutschen Recht einmalig ist:

Der Versicherungsnehmer schließt mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag ab und vereinbart, dass das Interesse eines Dritten – des Versicherten – versichert wird. Der Anspruch aus dem Versicherungsvertrag steht ausschließlich dem Versicherten zu, die Verfügungsbefugnis über diesen Anspruch aber dem Versicherungsnehmer. Dementsprechend bestehen bei den beteiligten Parteien des Versicherungsvertrags gegenläufige Interessen, die in Ausgleich gebracht werden müssen.

Im Wirtschaftsleben hat die Versicherung für fremde Rechnung eine große Bedeutung. Immer wenn Personen mit fremden Gütern in Berührung kommen, kann das Bedürfnis entstehen, die Interessen der Eigentümer oder sonstiger Berechtigter an den fremden Gütern unter Versicherung zu bringen.

Die Verfasserin arbeitet die Dogmatik der Versicherung für fremde Rechnung heraus und stellt die Konsequenzen der dogmatischen Einordnungen für die verschiedenen Versicherungszweige dar. Die Auswirkungen der VVG-Reform 2008 und das europäische Versicherungsvertragsrecht in Form der Principles of European Insurance Contract Law (PEICL) werden dabei an den jeweiligen Stellen beleuchtet.

In einem ersten Teil wird das Wesen der Versicherung für fremde Rechnung und ihre Entwicklung dargestellt. Hier soll auch aufgezeigt werden, in welchem Verhältnis das Versicherungsrecht und das bürgerliche Recht bzw. das Versicherungsvertragsgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch bei deren Entstehung Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts zueinander standen.

Weiter wird untersucht, in welchen Erscheinungsformen die Versicherung für fremde Rechnung heute in den verschiedenen Versicherungszweigen auftritt und welche Bedeutung ihr in der Praxis zukommt. In diesem Rahmen wird insbesondere auch auf die Frage eingegangen, welche Änderungen sich für den Anwendungsbereich des Rechtsinstituts durch die Kodifikation im Allgemeinen Teil des VVG 2008 ergeben. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die aktuell umstrittene Frage gerichtet, ob die Lebensversicherung als Versicherung für fremde Rechnung in Form der §§ 43 ff. VVG abgeschlossen werden kann. Daneben wird der D&O-Versicherung, die eine Versicherung für fremde Rechnung ist, wegen ihrer immer stärker werdenden Bedeutung in der Praxis besondere Beachtung geschenkt.

Der zweite Teil gibt einen Überblick über die verschiedenen Ansätze zur dogmatischen Erklärung der Versicherung für fremde Rechnung. Hierbei werden zum einen die früheren Einordungsversuche dargestellt und ihre Anwendung auf das Rechtsinstitut geprüft. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf der Darstellung der Unterschiede zwischen dem Rechtsinstitut der Versicherung für fremde Rechnung und dem bürgerlich-rechtlichen Vertrag zugunsten Dritter. Außerdem werden neue dogmatische Anknüpfungspunkte für das Rechtsinstitut vorgestellt und kritisch betrachtet.

In einem dritten Teil wird dargestellt, welche Konsequenzen die vorgenommene dogmatische Einordnung mit sich bringt. Hier wird aufgezeigt, in welchen Konstellationen, die im VVG nicht oder nur unzureichend geregelt sind, (ergänzend) auf die Grundsätze der der Versicherung für fremde Rechnung zugrundeliegenden Figur zurückgegriffen werden kann.

In einem zusammenfassenden vierten Teil wird sodann eine Gesamtwürdigung der gewonnenen Ergebnisse vorgenommen.

Soweit ein Blick auf die Ausgestaltung der Versicherung für fremde Rechnung in anderen Ländern, wie etwa der Schweiz, Österreich oder Großbritannien, weitergehende Erkenntnisse bringt, wird dieser an den relevanten Stellen vorgenommen. Auch auf die Regelung der Versicherung für fremde Rechnung im gemeinsamen Referenzrahmen für ein Europa-VVG (PEICL) wird an den entsprechenden Stellen der Arbeit Bezug genommen.

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