Dissertation: Insolvenzanfechtung von Kreditsicherheiten im Konzern

Insolvenzanfechtung von Kreditsicherheiten im Konzern

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 85

Hamburg , 326 Seiten

ISBN 978-3-8300-7866-1 (Print) |ISBN 978-3-339-07866-7 (eBook)

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Innerhalb eines Konzerns verbleiben Darlehensmittel selten bei dem Darlehensnehmer selbst, sondern fließen auch den übrigen Gesellschaften zu. Erhält eine Konzerngesellschaft ein Darlehen, so verlangt das Kreditinstitut in der Regel Sicherheiten (auch) von anderen Gesellschaften des Konzerns. Ohne solche Drittbesicherungen wäre es für das Kreditinstitut nämlich schwierig, oft sogar unmöglich, auf die Vermögensmassen der anderen Gesellschaften zuzugreifen.

Mit dieser Haftungserweiterung steigt jedoch das Risiko, dass die Drittsicherheit gerade dann nicht mehr zur Verfügung steht, wenn sie benötigt wird, nämlich in der Insolvenz des Darlehensnehmers. Es besteht das Risiko einer Insolvenzanfechtung. Anders als bei der Besicherung durch den Kreditnehmer selbst fallen die Anfechtungsmöglichkeiten von Darlehensnehmer und Sicherungsgeber nicht in einer Person zusammen. Die Drittbesicherung hat daher zur Folge, dass das Kreditinstitut das Insolvenz- und damit auch das Insolvenzanfechtungsrisiko sämtlicher Konzerngesellschaften zu tragen hat, die an dem drittbesicherten Darlehensgeschäft beteiligt sind.

Das Werk befasst sich mit dieser Vervielfältigung der Anfechtungsmöglichkeiten. Untersucht werden die Fälle, in denen das Darlehen einer Mutter- (upstream), einer Schwester- (sidestream) oder einer Tochtergesellschaft (downstream) besichert wird. Berücksichtigt werden neben den Anfechtungsmöglichkeiten gegenüber dem Kreditinstitut auch Anfechtungsmöglichkeiten, die sich zwischen den beteiligten Konzerngesellschaften ergeben. Innerhalb dieses Rahmens werden zudem die Auswirkungen untersucht, die sich aus der Einbindung der beteiligten Gesellschaften in einen AG- oder GmbH-Konzern ergeben. Darüber hinaus wird zwischen Personal- und Realsicherheiten differenziert.

Ein besonderes Anliegen dieser Untersuchung ist die Entwicklung einer Auslegung der Anfechtungsvorschriften, die der Zielsetzung des MoMiG gerecht wird, die Konzernfinanzierung zu stärken. Denn mit der Auflockern der Kapitalerhaltungsvorschriften wäre wenig gewonnen, wenn sich die Risiken für Drittbesicherungen vom Gesellschafts- in das Insolvenzanfechtungsrecht verlagern würden.

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