Dissertation: Reaktionen des Staates auf die Bedrohung der Finanzsystemstabilität durch Insolvenz systemrelevanter Kreditinstitute

Reaktionen des Staates auf die Bedrohung der Finanzsystemstabilität durch Insolvenz systemrelevanter Kreditinstitute

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 110

Hamburg , 360 Seiten

ISBN 978-3-8300-7662-9 (Print) |ISBN 978-3-339-07662-5 (eBook)

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Finanzsystemstabilität ist ein bedeutendes öffentliches Gut, dessen Erhalt im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegt und daher besonders beaufsichtigt werden muss. Diese Stabilität wird durch die Insolvenz eines systemrelevanten Kreditinstituts fundamental bedroht.

Das Buch zeigt die Ursachen dieser Bedrohung auf und erörtert vergangene, gegenwärtige und künftige Reaktionen des Staates zum Schutz der Finanzsystemstabilität. Hierzu wird nicht nur die Eigenschaft „Systemrelevanz“ einer eingehenden Untersuchung unterzogen, sondern auch der Frage nachgegangen, ob der Staat von Verfassungs wegen oder aufgrund europarechtlicher Direktiven verpflichtet ist, systemrelevante Banken zur Sicherung der Finanzsystemstabilität zu retten.

Der Autor analysiert ferner, ob derzeit ein konsistenter und dauerhafter Rechtsrahmen existiert, der es ermöglicht, institutsspezifische Probleme auf das betroffene Kreditinstitut zu beschränken und damit die Auswirkungen von Bankenkrisen einzudämmen. Mit dem Ende 2010 erlassenen Restrukturierungsgesetz versuchte der Gesetzgeber die Problematik des too-big-to-fail endgültig zu lösen, indem neben einer Sanierung und Reorganisation – als ultima ratio – die Aufspaltung systemrelevanter Banken ermöglicht wird. Großbanken sollte auf diese Weise die implizite Staatsgarantie genommen werden, da jene nun nicht mehr auf eine Rettung durch den Staat vertrauen dürften. Dieses Instrumentarium krankt jedoch an einigen Mängeln, welche teils verfassungsrechtlicher Natur sind. Um das Ziel des Gesetzgebers - Übertragung nur der systemrelevanten Teile der betroffenen Bank auf eine andere - umzusetzen, müssen Kreditinstitute prophylaktisch zur Erarbeitung von „Bankentestamenten“ verpflichtet werden. Dies soll durch das im August 2013 erlassene Gesetz zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen ermöglicht werden.

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