Doktorarbeit: Personengesellschaften in internationalen Dreieckssachverhalten unter Berücksichtigung von Zurechnungskonflikten

Personengesellschaften in internationalen Dreieckssachverhalten unter Berücksichtigung von Zurechnungskonflikten

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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre in Forschung und Praxis, Band 89

Hamburg , 332 Seiten

ISBN 978-3-8300-7543-1 (Print) |ISBN 978-3-339-07543-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Besteuerung von Personengesellschaften in internationalen Dreieckssachverhalten zieht das Risiko einer Dreifachbesteuerung nach sich, denn nationale und abkommensrechtliche Mechanismen zur Entlastung von ausländischen Steuern sind auf bilaterale Sachverhalte ausgerichtet. Daher ist es für diese Sachverhalte von grundlegender Bedeutung, ob mit Hilfe nationaler und abkommensrechtlicher Regelungen eine mögliche Dreifachbesteuerung vermieden werden kann.

Werden dabei Personengesellschaften in den beteiligten Staaten nicht einheitlich besteuert, nimmt die Komplexität von Dreieckssachverhalten deutlich zu. Die Einordnung einer Personengesellschaft als ein transparentes oder intransparentes Gebilde kann im Wohnsitzstaat des Gesellschafters, im Sitzstaat der Personengesellschaft und im Quellenstaat der erzielten Einkünfte divergieren. Hieraus können sog. Zurechnungskonflikte entstehen: einige Staaten können den Gesellschafter (transparente Besteuerung) und andere Staaten die Personengesellschaft (intransparente Besteuerung) als Steuersubjekt einordnen. Die abweichende Zuordnung von Einkünften zu unterschiedlichen Personen kann die Besteuerungssituation in Dreieckssachverhalten wesentlich beeinflussen.

Es sind keine Ausarbeitungen bekannt, welche die Auswirkungen der Lösungsansätze zur abkommensrechtlichen Behandlung von Zurechnungskonflikten bei Dreieckssachverhalten im Hinblick auf die Steuerbelastung beleuchten. Dies gilt sowohl für die Gesamtbelastung im Allgemeinen als auch für die Belastung durch Drittstaatsteuern im Speziellen. Ziel ist es daher, die im Schrifttum bestehenden Lösungsansätze zur Abkommensberechtigung bei Zurechnungskonflikten zu analysieren und zu überprüfen, welche Auswirkungen die Lösungsansätze auf eine Dreifachbesteuerung bei Dreieckssachverhalten haben.

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