Dissertation: Staatsanwalt und Richter als Wächter des Gesetzes gegenüber der Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

Staatsanwalt und Richter als Wächter des Gesetzes gegenüber der Polizei im strafprozessualen Ermittlungsverfahren

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 268

Hamburg , 234 Seiten

ISBN 978-3-8300-7222-5 (Print) |ISBN 978-3-339-07222-1 (eBook)

Zum Inhalt

Der Autor schildert einleitend die rechtshistorische Entwicklung der Staatsanwaltschaft, welche in erster Linie als Wächterin des Gesetzes gegenüber dem Inquisitionsrichter, d.h. zum Schutz vor richterlicher Willkür geschaffen wurde. Die Staatsanwaltschaft wurde aber auch zum Schutz vor polizeilicher Willkür eingeführt. Zugleich erfolgte die Einführung der Staatsanwaltschaft im Interesse der Obrigkeit, um unerwünschte Gerichtsentscheidungen durch die Einlegung von Rechtsmitteln anfechten zu können.

Sodann analysiert der Verfasser die spezifische Gewaltenteilung zwischen der Staatsanwaltschaft als „Justizbehörde“ und der Polizei, die beim Innenminister ressortiert. Die Staatsanwaltschaft hat auch die Funktion, die Dritte Gewalt im Ermittlungsverfahren gegenüber der ansonsten übermächtigen Polizei zu stärken. In diesem Zusammenhang stellt der Autor in der (jüngeren) Vergangenheit stattgefundene rechtspolitische Versuche zur Abschaffung eines eigenen Justizressorts dar, die er allerdings für rechtsstaatlich intolerabel hält, bevor im Folgenden die Rolle der Staatsanwaltschaft als Wächter des Gesetzes gegenüber der Polizei nach geltendem Recht dargelegt wird.

Das zweite Kapitel des Buches beginnt zunächst mit der rechtshistorischen Entwicklung der richterlichen Unabhängigkeit und die hiermit zusammenhängende Einführung von Richtervorbehalten im 19. Jahrhundert. Zugleich wird dargelegt, dass die Wächterrolle der Staatsanwaltschaft gegenüber richterlicher Willkür damit erheblich an Bedeutung verlor. Sodann widmet sich der Verfasser einer von ihm als problematisch bewerteten rechtspolitischen Entwicklung, die sich immer mehr durchgesetzt hat und die ursprüngliche Rolle der Staatsanwaltschaft als Wächterin des Gesetzes und Herrin des Ermittlungsverfahrens deutlich schwächt: Gemeint ist die in den letzten Jahrzehnten festzustellende zunehmende Tendenz des Gesetzgebers und des Bundesverfassungsgerichts, Kompetenzen zur Anordnung strafprozessualer Grundrechtseingriffe, die ursprünglich der Staatsanwaltschaft zustanden, ihr zu entziehen und auf den Richter zu übertragen bzw. neu geschaffene strafprozessuale Grundrechtseingriffe von Beginn an mit einem Richtervorbehalt zu versehen. Diese ständige Ausweitung des Richtervorbehalts führt letztlich zur Beschränkung der Kompetenzen der Staatsanwaltschaft zur Anordnung von Grundrechtsrechtseingriffen im Ermittlungsverfahren auf Fälle der Gefahr im Verzug oder schließt sie gar vollständig aus.

Im dritten Kapitel stellt der Autor dar, dass aus seiner Sicht diese „Hypertrophie des Richtervorbehalts“ droht, sachwidrig die rechtsstaatliche Balance zwischen der Wächterrolle der Staatsanwaltschaft einerseits und jener des Richters gegenüber der Polizei andererseits aus den Angeln zu heben, indem das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft, ihre Rolle als Herrin des Ermittlungsverfahrens und ihr typischerweise im Ermittlungsverfahren vorhandener Informationsvorsprung vernachlässigt werden.

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