Dissertation: Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers im Annahmeverzug des Arbeitgebers

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers im Annahmeverzug des Arbeitgebers

gem. §615 S. 2 BGB, §11 S. 2 KSchG

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Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 194

Hamburg , 562 Seiten

ISBN 978-3-8300-7044-3 (Print) |ISBN 978-3-339-07044-9 (eBook)

Zum Inhalt

Die Verzugsregeln im Arbeitsrecht nach § 615 BGB und § 11 KSchG haben in der arbeitsrechtlichen Praxis enorme Bedeutung. Hierin liegt auch die wesentliche Bedeutung des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs. Dies gilt besonders im Kündigungsschutzprozess, der wesentlich vom Verzugslohn bestimmt wird. Für den Arbeitnehmer ist er das wesentliche Druckmittel. Für den Arbeitgeber ist die Vermeidung von Verzugslohn regelmäßig eines der Hauptziele des Prozesses.

Trotz dieser Bedeutung findet sich in Rechtsprechung und Literatur zum böswilligen Unterlassen kein geschlossenes Bild. Dies führt zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit. Es zeigt sich, dass sich hinter den (scheinbar) bekannten Begrifflichkeiten große dogmatische Lücken verbergen. Hierin liegt ein erhebliches Untersuchungs- und Veränderungspotential. Dies manifestiert sich nicht nur in einer großen Meinungsvielfalt in den relevanten Einzelfragen. Es zeigt sich auch in der Aufgabe und Umkehrung höchstrichterlicher Rechtsprechung. Diese Probleme werden von der Studie aufgegriffen und weiterführenden Lösungen zugeführt.

Der Autor befasst sich mit den theoretischen Grundlagen und praktischen Fallgruppen des böswilligen Unterlassens anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers im Annahmeverzug des Arbeitgebers. Er tritt für eine Lösung durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen ein. Die Methode der Rechtsfindung wird dabei in einer ausführlichen wissenschaftlichen Herleitung erklärt. Des Weiteren werden die bisher erarbeiteten Lösungen dargestellt und weiterentwickelt. Daneben werden weitere Kriterien zur Beurteilung der Böswilligkeit vorgeschlagen. Insoweit eignet sich das Werk auch als Nachschlagewerk für die arbeitsrechtliche Praxis.

Die ersten Kapitel liefern dabei eine detaillierte wissenschaftliche Einordnung. Den Kern bildet dabei die Zumutbarkeit anderweitiger Arbeit als objektives Element der Böswilligkeit. Am Ende dieser Kapitel werden bereits erste Kriterien zur Bestimmung der Böswilligkeit entwickelt bzw. verfeinert. Neben einer besonderen Betrachtung der verfassungsrechtlichen Normen (insbes. der Berufsfreiheit nach Art 12 GG) werden auch andere Regelungsbereiche (insbesondere des Sozialrechts) untersucht. Die letzten Kapitel befassen sich mit den einzelnen Fallgruppen und sind damit für die Praxis besonders relevant. Beide Teile sind durch Querverweise verknüpft. Ein Stichwortverzeichnis erleichtert das Auffinden von Lösungen zu spezifischen Problemen.

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