Dissertation: Der Geschäftsanteilserwerb vom Nichtberechtigten im GmbH-Recht

Der Geschäftsanteilserwerb vom Nichtberechtigten im GmbH-Recht

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 129

Hamburg , 316 Seiten

ISBN 978-3-8300-6916-4 (Print) |ISBN 978-3-339-06916-0 (eBook)

Zum Inhalt

Im Rahmen der Reform des GmbH-Rechts durch das MoMiG im Jahr 2008 wurde erstmals eine gutgläubige Erwerbsmöglichkeit eines GmbH-Geschäftsanteils vom Nichtberechtigten ins GmbH-Gesetz eingeführt. Die Zielvorstellung des Gesetzgebers war unter anderem hierdurch die zuvor umfangreichen Due Diligence Prüfungen bei dem Erwerb von GmbH-Gesellschaftsanteilen zu reduzieren.

Der neue Erwerbstatbestand, der in § 16 Abs. 3 GmbHG seine gesetzliche Verankerung erhielt, war bereits vor Inkrafttreten des MoMiG Gegenstand von zahlreichen Auseinandersetzungen und Diskussionen in Literatur und Praxis. Ein Grund hierfür war die Schaffung eines völlig neuen Systems des gutgläubigen Erwerbs, welches jedoch bereits bekannte Prinzipien des deutschen Privatrechts miteinander kombiniert.

Die Einführung eines derartigen Erwerbstatbestandes in das GmbH-Recht hat diverse Detailprobleme hervorgerufen. In diesem Zusammenhang werden in dieser Abhandlung stets zweckorientierte Lösungsvorschläge aufgezeigt, die der Praxis Hilfestellungen bieten sollen. Hervorzuheben ist die Frage der generellen Zulässigkeit von Auslandsbeurkundungen und wer in diesem Falle befugt ist, eine neue Gesellschafterliste einzureichen. Daneben wird die Möglichkeit eines gutgläubigen Zweiterwerbs gemäß § 161 Abs. 3 BGB i. V. m. § 16 Abs. 3 GmbHG befürwortet und die erste ablehnende Entscheidung des BGH hierzu kritisch beleuchtet. De lege ferenda wird ein Änderungsvorschlag zur Einführung eines gutgläubig lastenfreien Erwerbs vorgestellt, da dieser de lege lata noch nicht möglich ist.

Das Werk befasst sich darüber hinaus, neben der Untersuchung der einzelnen Tatbestandsmerkmale des § 16 Abs. 3 GmbHG, insbesondere mit der aufgewerteten Gesellschafterliste, die nun als Rechtsscheinträger für einen gutgläubigen Erwerb dient. Die unterschiedliche Handhabe der Registergerichte bei der Aufnahme der Liste seit Geltung des MoMiG hat vor allem bei den in den meisten Fällen zur Einreichung verpflichteten Notaren zu Unsicherheiten geführt. Unklarheiten bestehen vorwiegend bei der Gestaltung der Liste sowie bei der Frage, ob die Gesellschafterliste weitergehende Informationen als die in § 40 Abs. 1 GmbHG gesetzlich festgelegten enthalten darf.

Mittlerweile hat sich nicht nur die instanzgerichtliche Rechtsprechung, sondern auch der BGH mit verschiedenen Einzelproblemen auseinandersetzen müssen und richtungweisende Entscheidungen getroffen, die in diesem Werk bis zum Stand der Veröffentlichung eingehend analysiert werden.

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