Dissertation: Verständigung im Strafverfahren – zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes

Verständigung im Strafverfahren – zwei Jahre nach Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 259

Hamburg , 248 Seiten

ISBN 978-3-8300-6913-3 (Print) |ISBN 978-3-339-06913-9 (eBook)

Zum Inhalt

Die Verständigung ist ein weiteres konsensuales Instrument, welches im August 2009 neben den bereits bekannten Elementen, wie den Einstellungsmöglichkeiten, dem Strafbefehlsverfahren oder dem Täter-Opfer-Ausgleich eingeführt wurde. Ein rein inquisitorisches Verfahren ist dem deutschen Strafprozess inzwischen fremd. Es bestehen adversatorische Einflüsse aus den europäischen Nachbarländern und dem angloamerikanischen Recht.

Eine Vereinbarung zwischen dem Angeklagten, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht steht im Spannungsverhältnis zu den tradierten verfassungsrechtlichen, verfahrensrechtlichen und materiell-rechtlichen Maximen. Insbesondere in der Literatur ist die Vereinbarkeit des Verständigungsgesetzes mit dem Schuldprinzip, der Wahrheitsermittlung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz in die Kritik geraten.

Dieses Buch zeigt nicht nur die abstrakten Probleme der Verquickung konsensualer Züge mit einem streitigen Gerichtsverfahren. Die Studie befasst sich gezielt mit der aktuellen Rechtsprechung seit Inkrafttreten des Verständigungsgesetzes bis zum 31. Juli 2011. Im 4. Kapitel werden die bis dato ergangenen Beschlüsse und Urteile erörtert und auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Dabei ist das Augenmerk nicht nur auf das Herzstück des Verständigungsgesetzes gerichtet, sondern auch auf die begleitenden Transparenzvorschriften. Im Zentrum steht das Rechtsmittelrecht.

Eine Darstellung der wichtigsten Modelle der Literatur vor Erlass des Verständigungsgesetzes und ein Rechtsvergleich zum spanischen, französischen und italienischen Strafprozessrecht sowie dem angloamerikanischen Recht runden das Thema ab.

Zuletzt werden wertvolle Lösungsansätze, wie etwa die Pflicht zur Ablegung eines „qualifizierten Geständnisses“ oder die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Zusammenhang mit einer Verständigung vorgestellt.

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