Doktorarbeit: Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung

Gesamtschuldnerausgleich und sonstige Regressansprüche im Europäischen Kollisionsrecht nach der Rom I-, Rom II- und EG-Unterhaltsverordnung

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Studien zum Internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht, Band 59

Hamburg , 276 Seiten

ISBN 978-3-8300-6840-2 (Print) |ISBN 978-3-339-06840-8 (eBook)

Zum Inhalt

Mit der zunehmenden Internationalisierung wirtschaftlicher Verflechtungen geht einher, dass sich auf Gläubiger- wie auf Schuldnerseite immer häufiger Akteure unterschiedlicher Herkunft finden. Entsprechend wird die Frage nach der für die Behandlung solcher Sachverhalte maßgeblichen Rechtsordnung aktuell.

Im Falle von Schuldnermehrheiten können sich hierbei Regressansprüche sowohl zwischen Gesamtschuldnern als auch auf anderer Grundlage (z.B. bei Vorleistung eines Nichtschuldners anstelle des eigentlichen Schuldners) ergeben. Die denkbaren Konstruktionen und Fallsituationen sind insoweit vielfältig. Bereits im materiellen Recht führen Fragen des Regresses so zu großen Komplikationen.

Die einzelnen nationalen Rechte sind in ihren Grundvorstellungen und Ausgestaltungen zudem nicht gleichgelagert. Beispielsweise sind die Zuerkennung eines Ausgleichsanspruchs gemäß § 426 Abs. 1 BGB und die „subrogation“, d.h. das Einrücken in die Position des Leistungsempfängers, zwei dogmatisch unterschiedliche Herangehensweisen. Vor diesem Hintergrund wachsen die Komplikationen im Zusammenhang mit Regressfragen naturgemäß an, wenn es sich um einen internationalen Fall handelt, bei dem es auch noch zu einer Mehrheit von Rechtsordnungen kommt. Das Kollisionsrecht benötigt insofern übergreifende Anknüpfungsnormen. Art. 33 EGBGB a.F. hat dies als erste geschriebene Regresskollisionsnorm – entwickelt aus der sachlich entsprechenden Regelung des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens – deutlich gemacht.

Die 2009 in Kraft getretenen EU-Verordnungen Rom I und Rom II haben hinsichtlich vertraglicher bzw. außervertraglicher Schuldverhältnisse neue Kollisionsnormen für den Regress eingeführt. Für den Unterhaltsregress gilt seit 2011 auf Basis des Art. 15 der EG-Unterhaltsverordnung und der Vorschriften des Haager Protokolls über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht von 2007 gleichfalls neues Recht.

Das Verständnis dieser Regelungen wirft zahlreiche bislang noch offene Fragen auf. Deren Beantwortung widmet sich die Studie von Christian H. Behrens. Dargestellt wird zunächst die historische Entwicklung des bisherigen Kollisionsrechts der Regressansprüche einschließlich früherer Streitstände. Das neue Recht lässt diese ganz überwiegend unbeantwortet und führt vielmehr zu einer Reihe zusätzlicher rechtlicher Schwierigkeiten. Auf der Historie aufbauend analysiert der Verfasser diese Problembereiche und zeigt unter Berücksichtigung des umfassend recherchierten aktuellen Meinungsstands in der Wissenschaft sowie der Interdependenzen zwischen den einzelnen Verordnungen Lösungswege auf.

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