Doktorarbeit: Die Kompetenzordnung für die Ausgabe von Umtausch- und Bezugsrechten in der Aktiengesellschaft

Die Kompetenzordnung für die Ausgabe von Umtausch- und Bezugsrechten in der Aktiengesellschaft

Ein Beitrag zur Dogmatik des Kapitalerhöhungsrechts

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 119

Hamburg , 138 Seiten

ISBN 978-3-8300-6780-1 (Print) |ISBN 978-3-339-06780-7 (eBook)

Zum Inhalt

Das Gesetz sieht für die Gewährung von Wandelschuldverschreibungen einen Beschluss der Hauptversammlung in § 221 Abs. 1 AktG für deren Ausgabe und in § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG für die Entscheidung über eine bedingte Kapitalerhöhung vor, für die Gewährung reiner Bezugsrechte an Mitarbeiter hingegen nur ein Beschlusserfordernis für die Hauptversammlung in § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG. Mit dieser Studie soll anhand der Suche nach einer Begründung für die Divergenz der gesetzlichen Regelungen die Dogmatik der gesetzlichen Kompetenzverteilung zwischen den Organen im Kapitalerhöhungsrecht der AG entwickelt werden.

Grundlegend werden zunächst im ersten Kapitel der Begriff, die Entstehung und die Rechtsnatur der Umtausch- und Bezugsrechte in § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG sowie § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG untersucht, um die notwendige Bedingung für die Frage nach einer Gleichbehandlung oder Trennung der eingeräumten Rechte in der Erfassung durch die gesetzliche Regelung zu schaffen. Im zweiten Kapitel erfolgt die Bestimmung der Organkompetenz für die Ausgabe von Mitarbeiterbezugsrechten aus der Einordnung der Maßnahme in das Kompetenzgefüge der Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Organe der AG. Abschließend wird in einem dritten Kapitel die dogmatische Einordnung des § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG in das Kapitalerhöhungsrecht der AG vorgenommen, aus der sich die Kompetenzordnung für die Begründung von Umtausch- und Bezugsrechten Dritter deduzieren lässt. Anhand der entwickelten Dogmatik wird die Regelung zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen sowie die zur Bedienung von Umtausch- und Bezugsrechten Dritter aus einem genehmigten Kapital oder eigenen Aktien auf ihre Konsistenz überprüft und nach dem gefundenen Ergebnis eine neue gesetzliche Regelung vorgeschlagen.

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