Doktorarbeit: Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses im deutschen und im georgischen Recht

Begründung und Beendigung des Beamtenverhältnisses im deutschen und im georgischen Recht

Ein Beitrag zur Entwicklung des rechtsstaatlichen Rechtssystems in Georgien

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Studien zum Verwaltungsrecht, Band 54

Hamburg , 172 Seiten

ISBN 978-3-8300-6757-3 (Print) |ISBN 978-3-339-06757-9 (eBook)

Zum Inhalt

In Georgien wurde nach der Rosenrevolution im Jahr 2003 der Transformationsprozess des gesamten Rechtssystems und auch der Gesellschaft zügiger vorangetrieben. Das programmatische Ziel der georgischen Regierung ist die Gestaltung aller Bereiche des staatlichen Lebens nach westlichem Vorbild. Deshalb werden auch heute noch viele Rechtsgebiete umfangreichen Reformen unterzogen. Derzeit beschäftigen sich Gesetzgeber und Rechtsliteratur intensiv mit Reformfragen des georgischen öffentlichen Dienstes, da nicht wenige Probleme bei der Umsetzung neuer Rechtsnormen aus der unzulänglichen Erfüllung staatlicher Aufgaben durch den Verwaltungsapparat erwachsen.

Die ersten Reformen und Ziele der Regierung richteten sich auf die endgültige Befreiung des öffentlichen Dienstes von Korruption. Weitere Ziele sind die politische Neutralität des Staatsdienstes, seine Verpflichtung und Achtung der Menschenrechte, die Steigerung seiner Leistungsfähigkeit und Stabilität, sowie die Ökonomisierung des öffentlichen Dienstes.

An diesen werden aufgrund der fortschreitenden Entwicklung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens wachsende Anforderungen gestellt. Die steigenden Ansprüche der Bürger an ihre Lebensqualität sowie die wirtschaftliche Entwicklung des Staates erfordern einen sich ständig weiterentwickelnden Verwaltungsapparat. Deshalb besteht großer Bedarf bei der Anpassung des georgischen öffentlichen Dienstes an die Anforderungen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedürfnisse des Staates.

In der Sowjetunion und im sozialistischen Georgien existierte kein Verwaltungsrecht als unabhängiges Rechtsgebiet und es gab auch kein Beamtenrecht im heutigen Sinne. Die Verabschiedung des in Zusammenarbeit mit deutschen Verwaltungsrechtlern erarbeiteten Verwaltungsgesetzbuches war ein wichtiges Ereignis für das Land. Die weitere Erfordernis und Aufgabe der Rechtswissenschaft ist nun die Entwicklung der dogmatischen Grundlagen des gesamten Verwaltungsrechts. In diesem Prozess soll das Entwicklungsniveau der deutschen Verwaltungsrechtsdogmatik als Vorbild dienen.

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