Doktorarbeit: Die Zukunft präventiven Freiheitsentzugs vor dem Hintergrund der EMRK

Die Zukunft präventiven Freiheitsentzugs vor dem Hintergrund der EMRK

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 237

Hamburg , 146 Seiten

ISBN 978-3-8300-6483-1 (Print) |ISBN 978-3-339-06483-7 (eBook)

Zum Inhalt

Nach den Entscheidungen des EGMR und des BVerfG zur Unvereinbarkeit der bisherigen gesetzlichen Regelungen der Sicherungsverwahrung mit der EMRK und dem GG ist die Frage nach der Zukunft des präventiven Freiheitsentzugs in Deutschland drängender denn je. Deshalb ist das Hauptanliegen der Untersuchung ein angemessenes Konzept zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Personen zu schaffen, das sowohl den Anforderungen des GG als auch denen der EMRK genügt.

Die Verfasserin erörtert in ihrer Studie zunächst einige allgemeine Grundlagen, die für die Erarbeitung eines neuen Konzepts unerlässlich sind. Dabei wird insbesondere der Unterschied zwischen Strafe und Maßregel ausführlich dargelegt. Außerdem wird erklärt, welche Vorgaben das GG und die EMRK für staatliche Eingriffe in die Freiheit von Personen machen. Nach einer kritischen Bewertung des gegenwärtigen Systems der Sicherungsverwahrung wird anhand der Rechtsprechung von BVerfG und EGMR ein neues Konzept bezüglich des präventiven Freiheitsentzugs entwickelt. Dieses basiert auf einer strikten Abkopplung von Strafe und Maßregel. Der Ausgangspunkt für die Anordnung der Maßregel ist die Feststellung einer „Geisteskrankheit i.S.v. Art. 5 I 2 lit. e EMRK“. Was darunter genau zu verstehen ist, wird von der Verfasserin eingehend dargestellt. Weitere Anordnungsvoraussetzung ist, dass der Betroffene eine ernste Gefahr für Leib, Leben, persönliche Freiheit und/oder sexuelle Selbstbestimmung von anderen Menschen darstellt. Zudem muss seine Tat Ausdruck der Geisteskrankheit gewesen sein. Diese Anordnungsvoraussetzungen können nur kurz vor dem Entlassen aus der Strafhaft geprüft werden, da sich erst dann die Frage stellt, ob eine Person für die Bevölkerung nach der Entlassung gefährlich ist. Daraus ergibt sich auch, dass die Verhängung des präventiven Freiheitsentzugs in einem selbständigen – vom Strafverfahren unabhängigen – Anordnungsverfahren zu erfolgen hat.

Neben dem materiell-rechtlichen Lösungsvorschlag in Bezug auf den präventiven Freiheitsentzug beschäftigt sich die Autorin mit Fragestellungen des Verfahrens- und des Vollzugsrechts. Des Weiteren werden andere Vorschläge (wie z.B. die sog. „Fußfessel“) vorgestellt und kritisch gewürdigt. Abschließend wird ein Vorschlag für eine Änderung des § 66 StGB unterbreitet und dadurch das entwickelte Konzept zusammengefasst und näher konkretisiert.

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