Dissertation: Marktuntersuchung und Branchendialog im kommunalen Wirtschaftsrecht

Marktuntersuchung und Branchendialog im kommunalen Wirtschaftsrecht

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 283

Hamburg , 504 Seiten

ISBN 978-3-8300-6413-8 (Print) |ISBN 978-3-339-06413-4 (eBook)

Zum Inhalt

Vorschriften zu Marktuntersuchungen und zum Dialog der Kommunen mit den Wettbewerbern haben sich in den Gemeindeordnungen mehr und mehr durchgesetzt. Das Buch gibt – soweit ersichtlich – erstmalig in dieser Form einen Überblick über die geltenden Regelungen im deutschen Kommunalrecht. Es erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen auch in Bezug auf das Gesellschaftsrecht, Verfassungsrecht und Europarecht und untersucht Parallelen im Bereich des Telekommunikationsrechts und der Wirtschaftswissenschaften. Anhand von Befragungen wird dargestellt, wie sich die Regelungen in den Augen der Beteiligten bewährt haben und wie sie in der Praxis angewendet werden.

Die Schrankentrias zur wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden wird durch die Marktuntersuchungs- und Dialogvorschriften aufgewertet. Auch manche kommunalrechtliche Regelung, die nicht von Marktuntersuchung oder Branchendialog spricht, kann dies in der praktischen Anwendung erreichen. Durch eine Analyse der Marktsituation und im Dialog mit Kammern und Verbänden kann besser ermittelt werden, ob die Gemeinde mit ihrer Einschätzung von Nachfrage und Angebot richtig liegt. Dieser Ansatz ist nicht neu, Vorgänger- bzw. Vorbildregelungen aus dem Gemeindefinanzgesetz und der Bundeshaushaltsordnung belegen dies. Im Telekommunikationsrecht und den Betriebswissenschaften herrscht hingegen ein anderes Verständnis von Marktanalyse und Markterkundung. Das Gesellschaftsrecht mit seinen Verschwiegenheitspflichten steht einer Weitergabe von Informationen im Rahmen des Branchendialogs nicht entgegen, wenn dabei keine sensiblen Informationen offengelegt werden. Den Kommunen wird durch das Verfassungsrecht kein Schutz geboten vor einer Ungleichbehandlung durch die Marktuntersuchungs- und Dialogpflichten, die die privaten Wettbewerber nicht treffen. Einer kommunalrechtlichen Ungleichbehandlung privater und öffentlicher Unternehmen steht das Europarecht nicht nur neutral gegenüber, sondern verlangt sogar die Transparenz von Entscheidungsvorgängen und die Präzisierung des Unternehmenszwecks. Diese Transparenz können Marktuntersuchung und Branchendialog bieten. Durch die Regelungen kann zudem zum Ausdruck kommen, dass der Landesgesetzgeber die privaten Wettbewerber schützen will und ihnen eine Abwehrmöglichkeit gegen unzulässige kommunalwirtschaftliche Aktivitäten eröffnen will. Fehlerhafte oder unterbliebene Untersuchungen sind von der Rechtsaufsicht zu beanstanden. Aus Haftungsgesichtspunkten haben die Gemeinden und die Kommunalaufsicht ein Interesse an einer gewissenhaften Marktuntersuchung und einem Branchendialog.

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