Dissertation: Das Verhältnis des UWG-Nachahmungsschutzes zum gewerblichen Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung des Markenrechts

Das Verhältnis des UWG-Nachahmungsschutzes zum gewerblichen Rechtsschutz unter besonderer Berücksichtigung des Markenrechts

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Studien zum Gewerblichen Rechtsschutz und zum Urheberrecht, Band 91

Hamburg , 276 Seiten

ISBN 978-3-8300-6401-5 (Print) |ISBN 978-3-339-06401-1 (eBook)

Zum Inhalt

Schutz vor Nachahmung fremder, gewerblich verwertbarer Leistungs- und Arbeitsergebnisse gewähren im deutschen Recht insbesondere der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht.

Bereits das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung aber anerkannt, dass hierfür unter Umständen auch Ansprüche aus dem Wettbewerbsrecht auf der Grundlage des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Betracht kommen können. Wie die Praxis gezeigt hat, geht die Verletzung eines Sonderschutzrechts aus dem gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht sogar häufig mit der Verwirklichung eines Tatbestands des sog. ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes einher.

Die Problematik der Abgrenzung des sog. ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes insbesondere vom gewerblichen Rechtsschutz ist daher keineswegs neu, gleichwohl aber trotz zahlreicher einschlägiger höchstrichterlicher Urteile und vieler wissenschaftlicher Beiträge noch nicht abschließend geklärt. Das liegt vermutlich auch daran, dass nicht zuletzt wiederholte Änderungen der zugrunde liegenden Gesetzesmaterien in den letzten Jahren – zudem überlagert von entsprechenden Legislativakten der Europäischen Union (EU) – neue Abgrenzungsfragen in diesem Bereich aufgeworfen haben.

Hinzu kommt, dass sich gerade in jüngerer Vergangenheit wieder vermehrt Gerichtsentscheidungen mit Bezug zu der Problematik häufen und Nachahmungsaktivitäten in der Wirtschaft insbesondere aufgrund der sich insoweit verfeinernden technischen Methoden zunehmen. Eine erneute Auseinandersetzung mit dieser Abgrenzungsproblematik erscheint deswegen angezeigt.

Mit dieser Studie wird die Abgrenzungsproblematik hauptsächlich im Verhältnis zum Sonderrechtsschutz des Markenrechts näher untersucht und einer Lösung zugeführt. In einer Schlussbetrachtung wird des Weiteren kurz auf das Verhältnis zu den anderen gewerblichen Schutzrechten eingegangen.

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