Forschungsarbeit: Kunstfreiheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Kunstfreiheit zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Der politische Umgang mit der „Brücke“ in Deutschland

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POLITICA – Schriftenreihe zur politischen Wissenschaft, Band 92

Hamburg , 226 Seiten

ISBN 978-3-8300-6196-0 (Print) |ISBN 978-3-339-06196-6 (eBook)

Zum Inhalt

Die Stilrichtung des Expressionismus entstand als künstlerische Bewegung in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Dessen bedeutendste Künstlergruppe war die Dresdner „Brücke“ (1905-1913). Ziel des künstlerischen Wirkens der Brücke war es, mehr Lebensfreiheit für die Menschen zu schaffen. In der Weimarer Republik etablierte sich der Expressionismus als moderne deutsche Kunst und die Brückekünstler wurden zu bekannten Figuren des kulturellen Lebens. Die Kunstpolitik des Dritten Reichs stigmatisierte den Expressionismus hingegen später als „entartet“. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs entstanden zwei deutsche Staaten, in denen die Künstlergruppe kulturpolitisch wieder eine große Rolle spielte. Beide Staaten, Bundesrepublik wie DDR, wollten sich von der NS-Zeit distanzieren und gleichzeitig im aufkeimenden kalten Krieg zwischen Ost und West Distanz schaffen. Beide Staaten nutzten die Brücke daher als gegenseitiges politisches Abgrenzungskriterium voneinander; die einen in positiver, die anderen (zunächst) in negativer Hinsicht.

Der Autor analysiert vor diesem Hintergrund den Unterschied zwischen dem Anspruch der Kunstfreiheitsgarantie und dem tatsächlichen Umgang mit der Brückekunst in der Bundesrepublik Deutschland und der DDR. Sowohl Art. 5 Abs. 3 des Grundgesetzes, als auch Art. 34 der Verfassung der DDR aus dem Jahr 1949 schützten die Freiheit der Kunst. Gegenstand der geschützten Freiheit war die Tätigkeit der Künstler, wie das Ergebnis ihrer künstlerischen Tätigkeit, die Verwertung und Verbreitung. Auf den ersten Blick erscheint damit in der DDR die Kunst der gleichen Freiheitsgarantie zu unterfallen, wie in der Bundesrepublik. Die Verankerung der Kunstfreiheit in der DDR hatte jedoch so gut wie keine Auswirkungen auf die tatsächlichen Verhältnisse. Denn die Grundrechte – und damit auch die Kunstfreiheit – wurden in der DDR nie voll umgesetzt. In die DDR-Verfassung aus dem Jahr 1968 wurde die Kunstfreiheit daher auch gar nicht erst mit aufgenommen und noch von einer sozialistischen Nationalkultur gesprochen. Während die Bundesrepublik die Künstlergruppe Brücke als Repräsentanten für den Kampf um die Freiheit und als politisches Erbe Deutschlands betrachtete, wurde sie in der DDR zeitgleich herabgewürdigt. Denn Aufgabe des DDR-Kulturlebens war es, den Sozialismus zu fördern. Maßgebend für die sozialistische Kunst waren daher Volksgebundenheit, Realitätsnähe und sozialistischer Ideengehalt. Von den Künstlern wurde ein klares Bekenntnis zum Sozialismus verlangt, welches bei der Brücke nach Ansicht der SED gerade nicht zu finden war. Erst durch die Machtübernahme Erich Honeckers wurde eine offenere Rezeption der Brückekunst möglich und der Expressionismus langsam als Vorstufe der proletarisch revolutionären Kunst angesehen. Während in der Bundesrepublik damit eine geradlinige und konsistente kunstpolitische und -rechtliche Entwicklung auszumachen ist, finden sich in der DDR zwei interessante große Wendungen zwischen dem formalen Schutz der Kunstfreiheit und der kunstpolitischen Wirklichkeit.

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