Dissertation: Der Zugriff auf serverbasiert gespeicherte E-Mails beim Provider

Der Zugriff auf serverbasiert gespeicherte E-Mails beim Provider

Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine strafverfahrensrechtliche Ermächtigungsgrundlage

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 214

Hamburg , 202 Seiten

ISBN 978-3-8300-5925-7 (Print) |ISBN 978-3-339-05925-3 (eBook)

Zum Inhalt

Serverbasierte E-Mail-Kommunikation ist zu einem zentralen Fernkommunikationsmedium im Privat- und Unternehmensbereich geworden. Mitunter lagern erhebliche Datenbestände auf Providerservern, was den Zugriff auf serverbasierte E-Mail-Accounts für Strafverfolgungsbehörden besonders attraktiv macht. Allerdings kollidiert das mit solchen Zugriffsmaßnahmen verfolgte staatliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung mit dem grundrechtlich geschützten Geheimhaltungsinteresse betroffener Telekommunikationsteilnehmer.

Der Autor Daniel Neuhöfer befasst sich vor diesem Hintergrund mit der seit Jahren in Rechtsprechung und Literatur umstrittenen Frage, wie eine Ermächtigungsgrundlage für den strafprozessualen Zugriff auf serverbasiert endgespeicherte E-Mail-Inhalte ausgestaltet sein muss. Zunächst folgen Ausführungen zu den Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung (§§ 100a, 100b StPO). Dabei wird untersucht, inwieweit diese für einen Serverzugriff beim Provider herangezogen werden können. Im Rahmen dieser Prüfung wird u. a. eine detaillierte Abgrenzung des Schutzbereichs des durch Art. 10 GG gewährleisteten Telekommunikationsgeheimnisses vorgenommen. Sodann wird herausgearbeitet, inwieweit die Regeln zur Postbeschlagnahme (§ 99 StPO) und die allgemeinen Beschlagnahmevorschriften (§§94 ff. StPO) für eine solche Ermittlungsmaßnahme in Betracht kommen. Es kommt dabei zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Entscheidung des Zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 16. 6. 2009 (Az. 2 BvR 902/06, BVerfGE 124, 43), in der der Senat zur Rechtfertigung eines Serverzugriffs bereits die Anwendung der allgemeinen Beschlagnahmevorschriften genügen ließ. Abschließend unterbreitet der Verfasser einen Vorschlag, wie die für einen solchen Serverzugriff notwendige Optimierung der strafverfahrensrechtlichen Vorschriften zur Telekommunikationsüberwachung im Hinblick auf ihre Verhältnismäßigkeit und den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung erreicht werden kann.

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