Doktorarbeit: Das Europäische Kurzberichterstattungsrecht im Lichte der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

Das Europäische Kurzberichterstattungsrecht im Lichte der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste

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Schriften zum Medienrecht, Band 28

Hamburg , 372 Seiten

ISBN 978-3-8300-5771-0 (Print) |ISBN 978-3-339-05771-6 (eBook)

Zum Inhalt

Ende 2007 trat die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (kurz: AVMDR) in Kraft. Diese Richtlinie änderte die bis dahin geltende Fernsehrichtlinie mit dem Ziel, diese an die geänderten tatsächlichen Gegebenheiten und den medialen sowie technischen Fortschritt anzupassen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Konvergenz sollte plattformneutral ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen nicht nur für den Rundfunk, sondern für audiovisuelle Medien ganz allgemein geschaffen werden.

Im Rahmen dieser Richtlinie wurde in Art. 3k eine verbindliche Regelung zur Harmonisierung des Kurzberichterstattungsrechts festgelegt. Neben der bereits seit 1997 existierenden Listenregelung hat diese Norm großen Einfluss auf die exklusive Vergabe von Vermarktungsrechten und steht damit an einer bedeutenden Schnittstelle zwischen Medien- und Sportrecht. Als primäre Argumente für die Einführung von Art. 3k AVMDR wurden Erwägungen zur Pluralismusförderung durch die Vielfalt der Nachrichten und Programme, die Gewährleistung der Meinungs- und Informationsfreiheit sowie die Zuschauerinteressen angeführt.

Die Verfasserin nimmt eine umfassende Untersuchung von Art. 3k AVMDR vor und setzt sich damit auseinander, ob und inwiefern mit dieser Norm ein rechtmäßiger, zulässiger, richtiger und erforderlicher sowie erfolgsversprechender Schritt geleistet wurde, um diese Zielsetzungen zu erfüllen. Eine der interessantesten Fragen ist dabei die nach der nach der Rechtmäßigkeit dieser Norm. Neben grundlegenden Zweifeln an der Kompetenz des europäischen Gesetzgebers an dieser Norm zeigt die Verfasserin auch Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der konkreten Ausgestaltung dieser Norm auf.

Das Werk befasst sich vorrangig mit den europäischen Regelungen. Gleichzeitig wird jedoch immer wieder auf mitgliedsstaatliche Regelungen Bezug genommen, wobei neben dem deutschen Rechtsrahmen v.a. die Lage in Frankreich und England als Referenzen herangezogen wird. Gleichsam nebenher wird dabei aufgezeigt, dass die aktuelle Regelung des § 5 Abs. 7 RStV mit den europäischen Vorgaben nicht in Einklang zu bringen ist und vielmehr in ihrer derzeitigen Fassung als europarechtswidrig angesehen werden muss.

Es bleibt festzustellen, dass die Arbeit einen wesentlichen Beitrag zu der Diskussion um die (Grenzen der) Zulässigkeit europäischer Maßnahmen im Medienrecht leistet.

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