Doktorarbeit: Die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen

Die Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen

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Studien zum Sozialrecht, Band 24

Hamburg , 226 Seiten

ISBN 978-3-8300-5708-6 (Print) |ISBN 978-3-339-05708-2 (eBook)

Zum Inhalt

Dass die Arbeitgeber wesentlich an der sozialen Sicherung des Großteils der Bevölkerung beteiligt werden, hat eine lange Tradition und gilt nach wie vor als unabdingbar für die finanzielle Stabilität des Systems. Wohl aus diesen Gründen haben die Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen bislang verfassungsrechtlich einen bemerkenswerten Sonderstatus genossen. Während der überwiegende Teil der Literatur deren Rechtfertigungsbedürftigkeit gegenüber den Arbeitgebern am Maßstab des Grundgesetzes gänzlich negiert, hat die Rechtsprechung für diese Art von Abgabe eigene Voraussetzungen entwickelt. Die Verfasserin hingegen wirft die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung der Arbeitgeber bei der Finanzierung des sozialen Sicherungssystems grundlegend und in aller Ergebnisoffenheit auf.

Nach der Darstellung der historischen Entwicklung der Sozialversicherung seit der Antike mit dem Fokus auf den unterschiedlichen Formen der - teils freiwilligen - Leistungen von Arbeitgebern im Falle sozialer Notlagen ihrer Arbeitnehmer belegt die Autorin mit zahlreichen intra- und interdisziplinären Argumenten, dass die Abgaben nach § 249 Abs. 1 S. 1 SGB V für die Krankenversicherung, § 168 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI für die Rentenversicherung, § 346 Abs. 1 Nr. 1 SGB III für die Arbeitslosenversicherung und § 58 Abs. 1 S. 1 SGB XI für die Pflegeversicherung durchaus den hiermit belasteten Arbeitgebern gegenüber zu rechtfertigen sind und ihnen auch hinsichtlich der Qualifikation als Sonderabgabe keine Sonderrolle zukommt. Daher nimmt die Verfasserin im Folgenden unter Zugrundelegung der für diese Abgabenart vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Dogmatik die gängigen Rechtfertigungsmuster für jeden Versicherungszweig in den Blick und zeichnet am Ende ein differenziertes Bild von der Verfassungsmäßigkeit der Arbeitgeberbeiträge zu den Sozialversicherungen.

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