Doktorarbeit: Die Dienstleistungsfreiheit der Berufsangehörigen der Professional Service Firms

Die Dienstleistungsfreiheit der Berufsangehörigen der Professional Service Firms

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 265

Hamburg , 246 Seiten

ISBN 978-3-8300-5660-7 (Print) |ISBN 978-3-339-05660-3 (eBook)

Zum Inhalt

Die Dienstleistungsrichtlinie ist am 12.12.2006 nach vielen Diskussionen sowie zahlreichen inhaltlichen Änderungen in der zweiten Abwandlung in der endgültigen Fassung veröffentlicht worden. Sie stellt eine Kompromisslösung dar, bei der jedoch noch viele Fragen offenbleiben. Aktuell wurde schon ein Teil der neuen Vorschriften der Richtlinie umgesetzt, wie z.B. die Verortung des einheitlichen Ansprechpartners oder die erweiterte Informationspflicht für den Dienstleister.

Ansatz der Untersuchungen ist, zunächst darzustellen, wie die Dienstleistungsfreiheit der Berufsgruppen der Professional Service Firms (PSF) vor Erlass der Dienstleistungsrichtlinie ausgestaltet war. Auch sollen Aspekte der Niederlassungsfreiheit aufgegriffen werden, um einen Vergleich zu ziehen, wie die Anforderungen an die einzelnen Berufsgruppen ausgestaltet sind. Das Augenmerk liegt dabei stets auf der Qualität der Dienstleistung, der Qualifikation des Dienstleisters sowie dem Schutz des Verbrauchers. Anhand der Bestandsaufnahme wird ein Vergleich der Marktzugangshürden gezogen und es werden Verbesserungsvorschläge geliefert, um insbesondere für die reglementierten Berufe vergleichbare Anforderungen zu schaffen.

Die Dienstleistungsrichtlinie ist für die reglementierten Berufe der PSF - Steuerberater, Rechtsanwalte und Wirtschaftsprüfers -, welche alle in Kammern organisiert sind, weniger bedeutend, da speziellere Richtlinien für sie geschaffen wurden. Jedoch stellt die Umsetzung der Anforderungen bzgl. der Zusammenarbeit und der Schaffung einheitlicher europäischer Standards die Verbände und Kammern vor eine Herausforderung.

Demgegenüber ist die Richtlinie ein Gewinn für den Unternehmensberater, der in den Genuss aller Liberalisierungen der Richtlinie kommt.

Das Ziel eines europäisch einheitlichen Bildes eines Berufsangehörigen einer PSF ist noch in weiter Ferne. Dennoch könnten einige einfache Schritte dazu beitragen, die Dienstleistungsfreiheit zu erleichtern und die Qualität der Arbeit sowie die Qualifikation der Freiberufler zu verbessern.

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