Dissertation: Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG

Die Informationspflicht des Wertpapierdienstleistungsunternehmens nach § 31 Abs. 3 WpHG

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Studienreihe wirtschaftsrechtliche Forschungsergebnisse, Band 154

Hamburg , 460 Seiten

ISBN 978-3-8300-5649-2 (Print) |ISBN 978-3-339-05649-8 (eBook)

Zum Inhalt

Nach der sog. Finanzmarktkrise aus dem Herbst 2008 wird der Ruf nach effektiven Schutzmechanismen für Anleger, insbesondere Schutz durch Beratung, Aufklärung und Schadensersatz, lauter. Viele Hoffnungen nährt die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, auch Finanzmarkt?richtlinie oder in Anlehnung an ihren englischen Namen MiFID genannt. Durch die MiFID wird ein großer Bereich des Kapitalmarktrechts, darunter auch Anlegerschutzbestimmungen, reformiert und auf europäischer Ebene harmonisiert.

Herzstück der Anlegerschutzbestimmungen im deutschen Wertpapierhandelsgesetz sind die sog. Wohlverhaltensregeln, die die Beziehung zwischen dem Wertpapierdienstleister und seinem Kunden regeln. Eine zentrale Pflicht stellt die Informationspflicht im Vorfeld der Erbringung einer Wertpapierdienstleistung dar, die sich nach der Reform in § 31 Abs. 3 WPHG befindet. Eine Vorstufe dieser Informationspflicht ist die Pflicht zur Einholung von Informationen vom Kunden gemäß § 31 Abs. 4-7, Abs. 9 WpHG, sog. Explorationspflicht, die auf dem Prinzip des „Know-your-customer“ beruht. Durch das die MiFID umsetzende Finanzmarkt?richtlinien-Umsetzungsgesetz, das sog. FRUG, sind die Informations- und Explorationspflichten stark ausgebaut und präzisiert worden. Es liegt der Schluss nahe, dass aufgrund des hohen Detailgrades der neuen Regelungen viele der nach der alten Rechtslage umstrittenen Probleme gelöst worden sind und die Anleger umfassender als bisher geschützt werden. Die Schwerpunkte der Studie liegen daher auch aus aktuellem Anlass beim Schutzniveau der Anleger und der Untersuchung nach Lösungen von nach der alten Rechtslage umstrittenen Fragen.

Die Autorin widmet sich nach einem historischen Abriss dem Anwendungsbereich von Informations- und Explorationspflichten. Ausführlich behandelt werden die neu eingeführte Klassifizierung der Kunden und die Wertpapier(neben)dienstleistungen Anlageberatung und Finanzportfolioverwaltung. Im Rahmen der Untersuchung der Explorationspflicht werden das neue dreistufige System der Einholung der Kundenangaben und die Pflichten zur Geeignetheits- und Angemessenheitsprüfung ausführlich dargestellt. Bei der Informationspflicht werden Schwerpunkte auf die Reichweite der Informationspflicht und das Schutzniveau der Anleger gelegt. Da die besondere Informationspflicht für Finanztermingeschäfte entfallen ist, wird auch ein Schwerpunkt auf die bei diesen Geschäften zu übermittelnden Informationen gesetzt. Sowohl bei der Explorations- und als auch bei der Informationspflicht spielen die Fragen, ob noch Geschäfte ohne Einhaltung dieser Pflichten, sog. Execution-Only-Geschäfte, existieren können und ob es sich um bewegliche Systeme handelt, eine große Rolle. Im deutschen Recht existierten schon vor der Vorgängerrichtlinie der MiFID, der Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, zivilrechtliche Explorations- und Informationspflichten. Das berühmte Bond-Urteil des Bundesgerichtshofes bildet den Höhepunkt dieser Rechtsprechungstradition. Daher setzt sich die Autorin auch mit dem Verhältnis von Aufsichtsrecht und Zivilrecht auseinander. Abschließend werden die Rechtsfolgen der Verstöße gegen die aufsichtsrechtlichen Pflichten aufgezeigt.

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