Doktorarbeit: Anwaltsberufsrecht zwischen Markt und Regulierung

Anwaltsberufsrecht zwischen Markt und Regulierung

Eine Untersuchung der Deregulierung des deutschen Anwaltsberufsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Kartellrechts der Union und der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt

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Studien zur Rechtswissenschaft, Band 264

Hamburg , 484 Seiten

ISBN 978-3-8300-5615-7 (Print) |ISBN 978-3-339-05615-3 (eBook)

Rezension

[...] Vor allem weil das Normscreening in Deutschland bislang noch nicht zu nennenswerten Neuregelungen im Berufsrecht geführt hat, wird die Arbeit interessierte Leser finden.

Matthias Kilian in: Anwaltsblatt, AnwBl 3/2012


Zum Inhalt

Im Rahmen des EU-Programms zur Vollendung des Binnenmarkts sind die meisten Hindernisse für den grenzüberschreitenden Warenverkehr inzwischen beseitigt worden. Dies gilt jedoch nicht für Dienstleistungen. Demjenigen, der Dienstleistungen außerhalb seines eigenen Landes anbieten möchte, stellen sich zahlreiche und oft schwer zu überwindende Hindernisse in den Weg. Dies ist schon deshalb kein zu vernachlässigender Faktor, weil je nach Zählung bis zu 70% der Arbeitsplätze in der Europäischen Union im Dienstleistungssektor angesiedelt sein sollen. Ein Kernelement der Lissabon-Reformagenda, mit der der Wettbewerbsfähigkeit Europas neue Impulse gegeben werden sollten, war deshalb der Versuch, die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in der EU zu vereinfachen.

Besonders hoch sind hierbei naturgemäß die Hürden, die bei national stark regulierten Berufen zu überwinden sind. So werden in einigen berufsrechtlichen Regelungen des Anwaltsberufsrechts im Kern den freien Markt verzerrende Wettbewerbshemmnisse und zugleich unerwünschte Eingriffe in die europäischen Freizügigkeitsrechte gesehen. Hervorzuheben sind hier vor allem Sonderregelungen zum anwaltlichen Kapitalgesellschaftsrecht, die Beschränkung der multidisziplinären Zusammenarbeit auf bestimmte Berufe, weiterhin bestehende Werbebeschränkungen und vor allem das regulative Gebührensystem.

Die Europäische Kommission versuchte zunächst mit den Mitteln des Kartellrechts der Union, die freien Berufe von ihrer Ansicht nach übermäßiger Regulierung und verengtem Standesdenken zu befreien. Diese Vorgehensweise hat ihren vorläufigen Abschluss in der Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt aus dem Jahr 2006 gefunden. Der Verfasser unternimmt zu einem Zeitpunkt, der wegen des Ablaufs der Umsetzungsfrist für die Dienstleistungsrichtlinie zum 28.12.2009 nicht aktueller sein kann, den Versuch, zu zeigen, welche Regeln des deutschen anwaltlichen Berufsrechts „europarechtsfest“ sind, und welche auf dem Altar des europäischen Binnenmarkts zu opfern sind.

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