Doktorarbeit: Die Verzonung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Befugnissen

Die Verzonung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Befugnissen

Grenzen der legislativen Gestaltungsmacht auf kommunaler Ebene

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 87

Hamburg , 344 Seiten

ISBN 978-3-8300-5595-2 (Print) |ISBN 978-3-339-05595-8 (eBook)

Zum Inhalt

Tobias Eggers beschäftigt sich mit den Vorgaben für den Landesgesetzgeber bei Entziehung oder Zuordnung von Aufgaben von bzw. zu kommunalen Körperschaften oder der Übertragung von einer kommunalen Körperschaft auf eine andere. Die Studie soll helfen, das Verhältnis der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie des Grundgesetzes zur Landesverfassung NRW systematisch zu begreifen und handhabbar darzustellen.

Auslöser für die Befassung waren die sog. „Verwaltungsreformen“, die seit Jahren immer wieder den Gesetzgeber im Lande Nordrhein-Westfalen beschäftigen. Unter dem eigentlich rechtspolitischen Begriff der Verwaltungsreform versteht man gemeinhin sowohl Gebiets als auch Funktional- und Verwaltungsstrukturreformen. Der Begriff „Funktionalreform“ bezeichnet dabei die Neuzuordnung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Befugnissen und Kompetenzen auf der bestehenden kommunalen und staatlichen Verwaltungsebene. Findet gleichzeitig eine Neuordnung, ggfs. auch eine Abschaffung, von Verwaltungsebenen selbst statt, so bezeichnet man dies als „Verwaltungsstrukturreform“. Veränderungen des territorialen Zuschnittes von kommunalen Körperschaften werden unter den Begriff der „Gebietsreform“ gefasst. Bei den in NRW zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Studie diskutierten Vorhaben handelt es sich um eine Verwaltungsstrukturreform, in der u.a. die Verwaltungsebene der Landesoberbehörden in weiten Teilen abgeschafft wird und deren Aufgaben, Kompetenzen, Befugnisse und Zuständigkeiten auf andere Träger übertragen werden.

Die Frage nach den Grenzen einer Verzonung auf kommunaler Ebene ist durchaus bedeutsam, führt man sich vor Augen, dass ein Großteil der Verzonungen in NRW seit Januar 2007 gerade die Gemeinden und Gemeindeverbände betreffen und die Gerichte in den anderen Bundesländern im Zuge der dort laufenden Funktionalreformen mit der Zulässigkeit von Aufgabenverschiebungen innerhalb der kommunalen Ebene befasst werden.

Der erste Teil der Studie, der sich mit den Anforderungen an eine solche „Verzonung“ im Hinblick auf Gemeinde und Kreis befasst, lässt auch Aussagen über die Anforderungen für Kompetenzübertragungen in anderen Bundesländern zu, da notwendigerweise die höherstehenden Regelungen auf Bundesebene in die Untersuchung der Vorgaben für NRW einbezogen werden müssen. Diese gelten für alle Bundesländer.

Darüber hinaus ist die Studie auf die Verzonung durch den Landesgesetzgeber begrenzt. Dies erklärt sich insbesondere daraus, dass der Bundesgesetzgeber hinsichtlich der Selbstverwaltungsaufgaben schon keine Regelungsmacht hat und auch hinsichtlich der sog. Auftragsangelegenheiten seit der Föderalismusreform I nur noch eine untergeordnete Rolle spielen kann. Frühere Arbeiten, die sich mit der Verschiebung Angelegenheiten zu Lasten der kommunalen Ebene befassen, beschäftigen sich regelmäßig mit der Frage der finanziellen Konsequenzen und im Zusammenhang damit mit dem Problem der sog. Konnexität einer gesetzlichen Regelung. Dabei hat diese Frage in NRW mit Neufassung des Art. 78 Abs. 3 LV NW deutlich an Brisanz verloren. Verfassungsrechtlich wird damit sichergestellt, dass den Gemeinden und Gemeindeverbänden nur Aufgaben übertragen werden können, soweit gleichzeitig eine Bestimmung über die Deckung der Kosten getroffen wird. Dies gilt nach Art. 78 Abs. 3 S. 2 LV NW auch für wesentliche Veränderungen und Erweiterungen gemeindlicher Aufgabenkreise. Die finanziellen Konsequenzen von Aufgabenübertragungen sind daher nicht Gegenstand der Untersuchung. Vielmehr wird der Frage nachgegangen, welche Grenzen dem Landesgesetzgeber unabhängig von einem zu gewährenden finanziellen Ausgleich für die Verlagerung von Aufgaben, Zuständigkeiten, Kompetenzen und Befugnissen gezogen sind.

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