Doktorarbeit: Leitungsmacht und Haftung im italienischen Konzernrecht

Leitungsmacht und Haftung im italienischen Konzernrecht

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Schriften zum Handels- und Gesellschaftsrecht, Band 86

Hamburg , 256 Seiten

ISBN 978-3-8300-5466-5 (Print) |ISBN 978-3-339-05466-1 (eBook)

Zum Inhalt

Die Problematik der Leitungsmacht im italienischen Recht ist auch für die deutsche Rechtspraxis äußerst relevant. Die Konzernierung ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Berücksichtigt man die starken wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Deutschland und Italien, so wächst auch die Bedeutung deutsch-italienischer Unternehmensgruppen.

Die Problematik der Zulässigkeit des Beherrschungsvertrages kann im Endeffekt auf die Frage nach einem verbindlichen Einflussnahmerecht im Sinne einer Leitungsmacht reduziert werden. Es ist also zu ermitteln, ob das italienische Gesellschaftsrecht nach der Reform Vorschriften beinhaltet, die die „alienazione del governo“ legitimieren und somit der herrschenden Gesellschaft eine starke Stellung innerhalb der Konzernverbindung einräumen. Ob diese Leitungsposition auf Grundlage eines Vertrages oder einer anderen Legitimationsgrundlage erfolgt, ist dabei nur zweitrangig und letztlich nur deshalb in den Fokus der italienischen Literatur getreten, weil die Leitungsmacht im deutschen Konzernrecht gerade durch den sog. Beherrschungsvertrag vermittelt wird.

Aus Sicht einer deutschen Gesellschaft, die unbestrittenerweise herrschende Gesellschaft im Rahmen einer deutsch-italienischen Gruppenverbindung sein kann und damit den italienischen Konzernregelungen unterliegt, sind insbesondere die Zulässigkeit der rechtlichen Einflussnahme sowie die sich hieraus ergebenden Haftungsfolgen von Bedeutung.

Der Untersuchung liegt der sog. Aktienkonzern, genauer gesagt eine hierarchische Konzernstruktur zugrunde, innerhalb derer sowohl die Unter- als auch die Obergesellschaft in der Rechtsform der Aktiengesellschaft organisiert sind. Zum einen erscheint dies sinnvoll, da das Konzernrecht in Deutschland nur im Aktienrecht eine ausdrückliche Regelung erfahren hat, zum anderen, da gerade in Italien der Aktienkonzern weit verbreitet ist.

Im Unterschied zum deutschen Recht wählen nicht nur Groß-, sondern gerade mittelständische Unternehmen die Rechtsform der Aktiengesellschaft (società per azioni, abgekürzt S.p.a.). Zudem beschränkt sich die Studie auf die Frage nach der Entstehung und Ausübung von Leitungsbefugnissen im Sinne der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens und die daraus resultierende Haftung der Muttergesellschaft ohne Randgebiete wie Auskunftspflichten und Informationsfluss, die Problematik von fehlerhaften Verträgen und ähnlichen Fragekreisen gesondert zu berücksichtigen.

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