Doktorarbeit: Die Erledigung des Rechtsmittels im Zivilprozessrecht

Die Erledigung des Rechtsmittels im Zivilprozessrecht

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Schriften zum Zivilprozessrecht, Band 23

Hamburg , 170 Seiten

ISBN 978-3-8300-5249-4 (Print) |ISBN 978-3-339-05249-0 (eBook)

Zum Inhalt

Das Institut der Erledigung des Rechtsmittels im Zivilprozessrecht findet in der Praxis immer häufiger Anwendung, ohne sich jedoch über dessen Zulässigkeit im Einzelnen klar zu sein. Daher werden sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen nicht einheitlich bestimmt. Dieses Buch widmet sich diesem Problem.

Mittels unterschiedlicher Fälle wird dargstellt, dass der Gesichtspunkt der Kostengerechtigkeit zur Unabdingbarkeit der Anerkennung der Rechtsmittelerledigung führt. Insbesondere an den Fällen der so genannten prozessualen Überholung wird anschaulich erklärt, dass es Situationen gibt, in denen die Parteien lediglich das Rechtsmittel beenden wollen, ohne jedoch zwingend zugleich den gesamten Rechtsstreit zu beenden, dennoch aber eine für sie kostengünstige Entscheidung anstreben. Es wird anhand der vom Gesetzgeber in der ZPO vorgegebenen Möglichkeiten untersucht, ob dieses Ziel erreichbar ist. Da letztlich aber keine gesetzliche Regelung für diese Fälle vorhanden ist, wird über eine Analogie zu §§ 91a, 516 ZPO das Institut der Rechtsmittelerledigung hergeleitet und dessen Voraussetzungen und Rechtsfolgen dargestellt. Dabei wird auch das Wesen des Rechtsmittels und der Streitgegenstand in der Rechtsmittelinstanz untersucht. Es wird anhand der Funktionen des Rechtsmittels nachvollziehbar für jedes einzelne Rechtsmittel herausgearbeitet, dass sich der Streitgegenstand im Rechtsmittelverfahren nicht ändert.

Das Buch bietet zudem eine Lösung für den Umgang mit der einseitigen Erledigungserklärung des Rechtsmittelführers. Dabei setzt es sich kritisch mit der bisherigen Praxis der Rechtsprechung. Die Verfasserin zeigt auf, dass eine Übertragung der Klageänderungstheorie, die von der herrschenden Meinung bei der einseitigen Erledigungserklärung des Rechtsstreits in Hauptsache angenommen wird, gerade nicht möglich ist.

Abschließend erfolgt ein kurzes Eingehen auf die Besonderheiten bei der Erledigung des Rechtsmittels in den Fällen mit einem eingelegten Anschlussrechtsmittels.

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