Forschungsarbeit: Krieg und Völkerrecht am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit

Krieg und Völkerrecht am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit

Bellum iustum, bellum legale oder beides?

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Schriften zur Rechts- und Staatsphilosophie, Band 13

Hamburg , 178 Seiten

ISBN 978-3-8300-5232-6 (Print) |ISBN 978-3-339-05232-2 (eBook)

Zum Inhalt

Was ist Recht? Und worin liegt es begründet? Diese Grundfrage der Rechtsphilosophie und -theorie ist nicht nur auf abstrakt juristischer Ebene von Bedeutung, sondern entfaltet insbesondere auf der Ebene des Völkerrechts und dessen Kardinalfrage – der Frage nach Krieg und Frieden – ihre grundlegende Virulenz. Diese findet im Besonderen ihren Ausdruck in der völkerrechtlichen Konzeptionalisierung des Krieges, wie sie sich am Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit vollzieht, so dass sich zu diesem Zeitpunkt die Frage nach dem völkerrechtlichen Wesen des Krieges stellt: Bellum iustum, bellum legale oder beides?

Dieser Frage nach dem Wesen des Krieges zwischen Recht und Gerechtigkeit widmet sich der Autor, wobei er Rechtsphilosophie, Ideengeschichte und Politikwissenschaft zusammenführt. Die Folie der Auseinandersetzung bildet dabei die grundlegende Analyse der Begründung von Recht im Allgemeinen, wie sie sich in der unauflösbaren Debatte von Naturrecht und Rechtspositivismus vollzieht.

Darauf aufbauen wendet sich der Autor der ideengeschichtlichen Analyse des Krieges und seiner Legitimierung als Grundfrage des Völkerrechts zu. Diese zeichnet er ausgehend von der scholastischen Lehre des Gerechten Krieges, des bellum iustum, im Mittelalter bis zu ihrer Krise am Übergang zur Neuzeit nach. Denn mit der Auflösung der Einheit des Christentums stieß der bellum iustum als Ausdruck einer dezidierten Gerechtigkeitsvorstellung an seine Grenze, so dass der Krieg als völkerrechtliches Phänomen einer neuen Fundierung bedurfte.

An dieser Schwelle steht Hugo Grotius mit seinem völkerrechtlichen Traktat ‘De Iure Belli Ac Pacis‘ (1625), mit dem er den Übergang vom bellum iustum hin zu einem formal-rechtlichen Kriegsbegriffs, dem bellum legale, vollzieht. Dabei konzentriert sich der Autor jedoch nicht vornehmlich darauf, deskriptiv die vorhanden Kontinuitäten und Diskontinuitäten Grotius‘ zu seinen Vorgängern aufzuzeigen, sondern setzt das Werk von Grotius vielmehr in Beziehung zur grundlegenden Frage nach dem Wesen des Rechts. Denn nur eine solche Perspektive offenbart, so zeigt der Autor, die eigentliche Intention von Grotius, die Wahrung des Friedens. Der grotianisch-legalistische Kriegsbegriff stellt nämlich keine blanke Absage an den bellum iustum dar, sondern ist vielmehr als Konzession Grotius‘ an die Auflösung universalisierbarer, kosmopolitischer Gerechtigkeitspostulate zu verstehen, da nur ein solcher Kriegsbegriff es vermag dem eigentlichen Ziel Grotius‘, dem Frieden, zu dienen.

Mit der Entscheidung Grotius‘ zu Gunsten der formalen Gerechtigkeit des Krieges ist jedoch keine endgültige Antwort auf das Spannungsverhältnis von Recht und Gerechtigkeit in der völkerrechtlichen Frage von Krieg und Frieden gegeben, wie der Autor abschließend darstellt. Denn der Topos des Gerechten Krieges und dessen Friedensmaxime erfährt seit dem 20. Jahrhundert eine Revitalisierung, die sich insbesondere in Form zweier Konzepte unterschiedlicher Reichweite offenbart: Der Ächtung des Krieges als rein negative Friedenskonzeption und der humanitären Intervention als positiver, an materieller Gerechtigkeit orientierter Friedensbegriff. Damit hat bis heute die Frage nach dem Wesen des Krieges und seiner Legitimierung keineswegs an Aktualität und Brisanz verloren.

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