Dissertation: Die Zulassungsberufung in Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Zivilprozessordnung (ZPO) und Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Die Zulassungsberufung in Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO), Zivilprozessordnung (ZPO) und Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

– Ein Beitrag zur allgemeinen Verfahrenslehre –

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Schriften zum Zivilprozessrecht, Band 22

Hamburg , 396 Seiten

ISBN 978-3-8300-5121-3 (Print) |ISBN 978-3-339-05121-9 (eBook)

Zum Inhalt

Die Zulassungsberufung findet sich im deutschen Recht in zahlreichen Prozessordnungen.

Exemplarisch wurde vom Autor die Zulassungsberufung im Verwaltungs-, Zivil- und im Arbeitsverfahrensrecht untersucht. Schon bei der Gesetzeslektüre fallen dabei Gemeinsamkeiten, aber auch deutliche Unterschiede auf. Einerseits dient die Zulassungsberufung im Verwaltungsprozess als der einzige Weg in eine höhere Instanz zu gelangen. Im zivil- und arbeitsgerichtlichen Verfahren wiederum findet sich eine Möglichkeit der Zulassung einer Berufung lediglich in Bagatellstreitigkeiten. Die Entscheidung über die Zulassung der Berufung selbst könnte ebenfalls unterschiedlicher kaum sein.

Das Werk vergleicht die Zulassungsberufung in diesen drei „großen“ Prozessordnungen in allen Einzelheiten. Neben dem Verfahren der Zulassung an sich liegt ein Schwerpunkt dieses Buches auf den einzelnen Zulassungsgründen. Eine Auswertung der Rechtsprechung zu jenen ergibt, dass diese unterschiedlich interpretiert werden, obgleich meist Sinn und Zweck des späteren Rechtsmittels und häufig sogar der Wortlaut der Zulassungsgründe selbst identisch sind. Welche Gründe aber hat eine solche unterschiedliche Definition? Und warum wird die Zulassungsentscheidung an sich in dem einen Fall in dem Urteilstenor und im anderen Fall überhaupt nicht erwähnt? Im Verwaltungsprozess können das Ausgangs-, aber auch das Berufungsgericht über eine Zulassung entscheiden. Den anderen beiden Verfahrensordnungen ist ein solches Verfahren mit Blick auf die Revisionszulassung zwar nicht fremd. Dennoch ist die Zulassungsentscheidung nur für das Ausgangsgericht geltendes Recht. Darf es sein, dass ein offensichtlich falsches Urteil nicht mehr im einfachen Rechtsweg abgeändert werden kann, nur weil die Bedeutung der zugrunde liegenden Rechtsfragen nicht über den Einzelfall hinausgeht?

Neben der Beantwortung dieser Fragen beschäftigt sich die Darstellung auch mit der Vereinheitlichung der untersuchten Prozessordnungen im Bereich der Berufungszulassung.

Dabei wurden nicht nur Rechtsprechung und Literatur übergreifend ausgewertet. Vielmehr werden in die Argumentation auch statistische Faktoren mit einbezogen.

Das Thema fordert schließlich auch, dass eine umfassende Darstellung der Zulassungsproblematik an vielen Stellen nicht möglich ist, ohne auf andere, teils hoch umstrittene verfahrensrechtliche Probleme einzugehen. Exemplarisch sei dabei der unanfechtbare Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO genannt, der auch Jahre nach dessen Einführung regelmäßig Gegenstand von Fachaufsätzen sowie verfassungsgerichtlichen Entscheidungen ist.

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