Forschungsarbeit: Rechtsbindung und Staatszielbestimmung

Rechtsbindung und Staatszielbestimmung

Zugleich ein Beitrag zum Wesen des Rechtssatzes

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Verfassungsrecht in Forschung und Praxis, Band 83

Hamburg , 254 Seiten

ISBN 978-3-8300-5050-6 (Print) |ISBN 978-3-339-05050-2 (eBook)

Zum Inhalt

Ein so gelungenes Verfassungswerk wie das Grundgesetz ist immer in Gefahr, durch Aufblähung und Verwässerung seine juristische Qualität zu verlieren. Ursache ist u.a. der immer wieder neu ertönende Ruf nach Einfügung weiterer sogenannter "Staatszielbestimmungen" in die Verfassung (etwa Kultur, Sport, Kinderrechte, Generationengerechtigkeit oder gar Antifaschismus). Dabei ist völlig unklar, was rechtlich unter einer derartigen Verfassungsnorm überhaupt zu verstehen ist und in welcher Weise sie Wirkungen entfalten kann.

Der Autor, Prof. Dr. Karlheinz Rode, ist Verfasser mehrerer Bücher und zahlreicher Fachzeitschriftenaufsätze zum Staatsrecht, Sozialrecht und zur Rechtsphilosophie.

In dieser Studie untersucht er – völlig unabhängig von spezifischen Forderungen aus Politik und Gesellschaft – das, was im Grundgesetz als Staatszielbestimmung bezeichnet, bereits vorhanden ist. Es sind dies im Wesentlichen die sogenannte Friedenspflicht der Bundesrepublik, das Sozialstaatsprinzip, der Gleichberechtigungsartikel, die Europäische Einigung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen.

Das führt ihn zu tiefgründigen und gedanklich weittragenden rechtstheoretischen Überlegungen zum Wesen des Rechtssatzes. Auf dem Fundament einer streng empirisch-positivistischen Wissenschaftstheorie entwickelt er eine neues Verständnis des Rechtsnormbegriffs und findet auf diese Weise eine überzeugende Lösung des Problems der sogenannten Selbstbindung des Staates. Mit seinem von ihm so benannten Begriff des "Rechtssatzes im soziologischen Sinne" macht er darüber hinaus deutlich, dass so komplizierte Verfassungsbegriffe wie "Sozialstaat", "Natürliche Lebensgrundlagen" oder "Europäische Einigung" nicht mit rein definitorischen Mitteln konkretisierbar sind, sondern es hierzu anderer zwar bekannter, aber im deutschen Staatsrecht zu wenig zur Kenntnis genommener, Interpretationsmethoden, z.B. der Typologik, bedarf.

Trotz seiner persönlich positiven Grundhaltung zur Europäischen Union übt Rode mit großer gedanklicher Schärfe deutlich Kritik an der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wie sie sich vor allem im Maastricht-Urteil aus dem Jahre 1993 und neuerdings wieder im Lissabon-Urteil niedergeschlagen hat. Auch in diesem Zusammenhang wird das Buch die künftige Diskussion nachhaltig beleben und beeinflussen.

Ihr Werk im Verlag Dr. Kovač

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