Dissertation: Verbrauchervertragsrecht und Stellvertretung

Verbrauchervertragsrecht und Stellvertretung

Zur Integration des Verbrauchervertragsrechts in das BGB

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Studien zum Zivilrecht, Band 72

Hamburg , 250 Seiten

ISBN 978-3-8300-4884-8 (Print) |ISBN 978-3-339-04884-4 (eBook)

Zum Inhalt

Die Studie beschäftigt sich mit den Schwierigkeiten der Integration des gemeinschaftsprivatrechtlich geprägten Verbrauchervertragsrechts in das allgemeine bürgerliche Recht. Der Verfasser untersucht diese Schwierigkeiten anhand eines konkreten Problemfeldes, nämlich der Frage des Zusammenwirkens nationaler Regeln der rechtsgeschäftlichen Stellvertretung nach den Maßgaben des europäischen Verbrauchervertragsrechts. Die Untersuchung dient der geschlossenen Darstellung des Problemkreises.

Nach einer Darstellung der Grundlagen des Rechtsinstituts der Stellvertretung und des gemeinschaftsprivatrechtlich geprägten Verbrauchervertragsrechts in Teil 1, widmen sich Teil 2 dem sachlichen und Teil 3 dem persönlichen Anwendungsbereich der Verbrauchervertragsregelungen. In Teil 4 werden die Auswirkungen der Vertretung des Verbrauchers auf die Art und Weise des Eingreifens des verbraucherschützenden Instrumentariums (Widerruf, Belehrung, Frist und Information) untersucht. Der Frage der Formbedürftigkeit der Vollmachtserteilung wird in Teil 5 nachgegangen. Teil 6 behandelt den Widerruf der Vollmachtserteilung nach dem Verbrauchervertragsrecht, Teil 7 die Rechtsstellung des Vertreters ohne Vertretungsmacht bei Scheitern der Vertretung. In Teil 8 werden die wesentlichen Ergebnisse der Untersuchung thesenartig zusammengestellt.

Abweichend von der Rechtsprechung und der herrschenden Meinung schlägt der Verfasser vor, dass § 312 BGB tatbestandlich – entsprechend den Vorgaben des Art. 1 Abs. 3 der Richtlinie 85/577/EG – auch Haustürsituationen bei Vollmachtserteilung erfassen sollte. Der Widerruf der Vollmacht nach Verbrauchervertragsrecht wird in der Konsequenz abgelehnt. Kritisch betrachtet der Verfasser des Weiteren insb. die von der herrschenden Meinung angestellten Kausalitätserwägungen im Rahmen des Tatbestandes des § 312 Abs. 1 BGB. Nach Auffassung des Verfassers sind die zu § 123 BGB entwickelten Grundsätze in diesem Zusammenhang nicht anzuwenden. Insgesamt sind die Kernthesen des Buches insb. von der Teleologie des Gemeinschaftsprivatrechts geleitet.

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