Dissertation: Strafrecht und Strafrechtspflege für Afrikaner und ihnen gleichgestellte Farbige in Deutsch-Ostafrika

Strafrecht und Strafrechtspflege für Afrikaner und ihnen gleichgestellte Farbige in Deutsch-Ostafrika

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Rechtsgeschichtliche Studien, Band 32

Hamburg , 374 Seiten

ISBN 978-3-8300-4860-2 (Print) |ISBN 978-3-339-04860-8 (eBook)

Rezensionen

[...] eine sorgfältig ausgearbeitete und gut lesbare Studie zur Funktion und zur Entwicklung des kolonialen Strafrechts und der Strafrechtspflege für die afrikanische Bevölkerung und ihnen rechtlich gleichgestellte Personen in Deutsch-Ostafrika. Die Wiedergabe wichtiger statistischer Angaben zur Strafvollstreckung und der für die Bearbeitung maßgeblichen kolonialrechtlichen Bestimmungen im Anhang rundet das positive Gesamtbild ab.

Harald Sippel in: Jahrbuch für Europäische Überseegschichte, 14, 2014

Bei dem Werk Weckners handelt es sich um die erste eingehende Untersuchung der Strafrechtspflege gegenüber den Afrikanern in Deutsch-Ostafrika auf der Basis der Auswertungen der Akten im Nationalarchiv von Tansania in Daressalam und ergänzend der Akten im Bundesarchiv Berlin (Bestand Reichskolonialamt). [...]

Mit der Auswertung der Urteilszahlen und Urteilsstatistiken für Deutsch-Ostafrika hat Weckner ein differenziertes Bild der Strafrechtspflege für Afrikaner vorgelegt.

Werner Schubert in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Jg. 128 (2011)


Zum Inhalt

Das Thema dieser Studie ist die Darstellung des Strafrechts und der Strafrechtspflege in der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika, dem heutigen Tansania. Die Kolonialisierung dieses Landes bewirkte die Begegnung mehrerer völlig unterschiedlicher Kulturen mit ihren Rechtstraditionen.

In dieser Situation des Zusammentreffens konnten die alten Rechtsordnungen der Einheimischen weder unverändert fortbestehen noch durch das deutsche Recht vollkommen ersetzt werden. Vielmehr bildete sich eine Rechtsordnung, welche Elemente all dieser Rechtssysteme enthielt. Von besonderem Interesse ist dabei der Bereich des Strafrechts, der eine besondere kolonialspezifische Entwicklung aufwies.

Die Studie beschränkt sich auf die Strafrechtspflege gegenüber den Eingeborenen, d. h. den Afrikanern und den ihnen gleichgestellten Völkern. Nicht beachtet werden die Strafrechtspflege für Weiße und ihnen gleichgestellte Nationalitäten sowie das Militärstrafrecht und die Militärstrafrechtspflege sowohl für Weiße als auch für Farbige. Der zeitliche Rahmen der Untersuchung erstreckt sich von der Begründung der Kolonie 1885 bis 1914; die Zeit des Ersten Weltkrieges bleibt unberücksichtigt.

Das Hauptziel ist die Auswertung der Akten im Nationalarchiv von Tansania in Dar es Salaam sowie ergänzend der einschlägigen Bestände im deutschen Bundesarchiv in Berlin-Lichterfelde. Die Auswertung dieser Überlieferungen ermöglicht die systematische Darstellung der Strafrechtsnormen und der Strafrechtspraxis in Deutsch-Ostafrika.

Eine solche systematische Untersuchung der Eingeborenenstrafrechtspflege in Deutsch-Ostafrika lag bis jetzt nicht vor. Die zeitgenössischen Autoren behandelten kolonialstrafrechtliche Themen regelmäßig auf die Gesamtheit der deutschen Kolonien bezogen und ohne Berücksichtigung von Archivmaterialien. In neuerer Zeit erschienen sowohl Abhandlungen zum gesamten Kolonialrecht und Kolonialstrafrecht im Überblick als auch Untersuchungen über die Besonderheiten der jeweiligen Kolonialstrafrechtspflege in den Kolonien Togo, Kamerun und Deutsch-Südwestafrika.

Die Studie liefert somit einen Baustein zur Erforschung der Strafrechtszustände in einer weiteren deutschen Kolonie.

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