Doktorarbeit: Diskriminierung durch unterschiedlich günstige EG-interne Doppelbesteuerungsabkommen und gemeinschaftsrechtliche Meistbegünstigungspflicht

Diskriminierung durch unterschiedlich günstige EG-interne Doppelbesteuerungsabkommen und gemeinschaftsrechtliche Meistbegünstigungspflicht

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 75

Hamburg , 298 Seiten

ISBN 978-3-8300-4819-0 (Print) |ISBN 978-3-339-04819-6 (eBook)

Zum Inhalt

Folgt aus den Diskriminierungsverboten des EG-Vertrages eine Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten zur Meistbegünstigung? Müssen die EU-Mitgliedstaaten also jeden Vorteil, den sie den Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaats gewähren, wie z. B. Steuervorteile, auch den Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stellen?

Diesen Fragen geht die Autorin am Beispiel bilateraler Doppelbesteuerungsabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten nach. Nicht selten werden in Doppelbesteuerungsabkommen Steuervergünstigungen zugunsten der im jeweils anderen Staat ansässigen Steuerpflichtigen vereinbart. Ist es gemeinschaftsrechtlich zulässig, dass EU-Mitgliedstaaten Vergünstigungen nur den in bestimmten Mitgliedstaaten ansässigen Steuerpflichtigen vorbehalten, oder liegt darin eine Diskriminierung? Der EuGH hat dazu mit einem viel beachteten Urteil vom 5. Juli 2005 in der Rechtssache "D." Stellung genommen. Ein deutscher Staatsangehöriger wehrte sich gegen die Erhebung einer Vermögensteuer für sein Ferienhaus in den Niederlanden. Der von ihm beantragte Vermögensteuerfreibetrag war ihm versagt worden; in Belgien ansässige beschränkt Steuerpflichtige haben dagegen aufgrund des belgisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommens einen Anspruch auf Gewährung eines Vermögensteuerfreibetrages. D. sah darin eine Diskriminierung; nach Auffassung von Generalanwalt Colomer zu Recht. Der EuGH war dagegen anderer Ansicht.

Der Fall "D." dient als Referenzfall für die Untersuchung. Die Autorin untersucht, ob die Kapitalverkehrsfreiheit als Meistbegünstigungsklausel einzuordnen ist, d.h. ob die Mitgliedstaaten zur Erstreckung von Vorteilen aus bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zugunsten Dritter, die nicht von dem Abkommen umfasst sind, verpflichtet sind. Dazu werden zunächst Ursprung und Inhalt des Prinzips der Meistbegünstigung dargestellt, bevor im Hauptteil der Untersuchung der zentralen Frage nachgegangen wird, ob das Diskriminierungsverbot aus Art. 56 EG neben dem Gebot der Inländerbehandlung auch eine Pflicht zur "Ausländergleichbehandlung" begründet. In einem weiteren Schritt wird im Wesentlichen untersucht, ob die Reziprozität eines Doppelbesteuerungsabkommen und die Aufteilung der Besteuerungsrechte in den Doppelbesteuerungsabkommen eine Diskriminierung von vornherein ausschließen. In diesem Zusammenhang überprüft die Autorin die Urteilsgründe des EuGH vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung. Das Ergebnis der Untersuchung hat erhebliche praktische Auswirkungen für die EU-Mitgliedstaaten nicht nur im Steuerbereich.

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