Dissertation: Zur Frage der Strafbarkeit des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

Zur Frage der Strafbarkeit des geschäftsführenden Alleingesellschafters einer GmbH wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr

§299 Abs. 1 StGB

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 164

Hamburg , 198 Seiten

ISBN 978-3-8300-4632-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04632-1 (eBook)

Zum Inhalt

Der Autor behandelt ein Auslegungsproblem des Tatbestandes der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Angesichts der Verbreitung der gesellschaftsrechtlichen Konstellation des Alleingesellschafters einer GmbH, der zugleich deren Geschäftsführer ist, kommt dem Problem eine nicht unerhebliche praktische Bedeutung zu. Die Frage, welche Personen als Täter des § 299 Abs. 1 StGB in Betracht kommen, kann allerdings nur durch eine eingehende Analyse des Tatbestandes, insbesondere des geschützten Rechtsgutes, beantwortet werden.

Zunächst beschäftigt sich der Verfasser mit dem Korruptionsbegriff. Anschließend werden empirische Erkenntnisse, insbesondere zur Verbreitung der Wirtschaftskorruption, aufbereitet. Im Folgenden wird die Entstehungsgeschichte des § 299 StGB nachgezeichnet. Weiterhin werden die für die Einmann-GmbH relevanten gesellschaftsrechtlichen Grundlagen und Besonderheiten dargestellt.

Es folgt ein Überblick über den Meinungsstand in Rechtssprechung und Schrifttum. Im folgenden Abschnitt wird auf der Grundlage der herkömmlichen Auslegungsmethoden ein eigener Ansatz entwickelt. Der Wortlaut des § 299 Abs. 1 StGB lässt eine Einbeziehung des geschäftsführenden Alleingesellschafters zu. Im Rahmen der systematischen Auslegung wird eine Parallele zu dem über § 266 StGB gewährleisteten strafrechtlichen Schutz des Gesellschaftsvermögens vor dem Alleingesellschafter und Geschäftsführer. Weiterhin spricht die Gesetzgebungsgeschichte für eine weite Auslegung und damit für eine Einbeziehung des geschäftsführenden Alleingesellschafters. Die teleologische Auslegung setzt bei der Bestimmung des geschützten Rechtsgutes an. Zusätzlich wird das Ergebnis durch eine "rahmenbeschlusskonforme Auslegung" abgesichert. Schließlich wird das Ergebnis abgesichert, indem zwei Konstellationen untersucht werden, die dem Untersuchungsgegenstand nahestehen.

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