Doktorarbeit: Vertrag und Anpassung im Europäischen Vergaberecht

Vertrag und Anpassung im Europäischen Vergaberecht

Eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen und englischen Rechts der öffentlichen Auftragsvergabe

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Rostocker Schriften zum Wirtschaftsrecht, Band 12

Hamburg , 556 Seiten

ISBN 978-3-8300-4609-7 (Print) |ISBN 978-3-339-04609-3 (eBook)

Zum Inhalt

Sowohl das deutsche als auch das englische Vergaberecht haben sich im Zuge der Europäisierung grundlegend gewandelt. Entscheidender Grund hierfür sind vom Gemeinschaftsgesetzgeber erlassene Richtlinien, die oberhalb bestimmter Schwellenwerte Anwendung finden müssen. In beiden Rechtsordnungen folgte der Umsetzungsgesetzgeber dieser Zweiteilung und stellt somit das eigene Recht bewusst dem harmonisierten Recht gegenüber. Diese Entwicklung hat v. a. auch vertragsrechtliche Konsequenzen, steht doch am Ende des Beschaffungsvorganges regelmäßig der Abschluss eines Vertrages zwischen öffentlichem Auftraggeber und einem Bieter.

In einem ersten Teil, der den beiden Ausgangsrechten gewidmet ist, werden deren Zielsetzungen und Rechtsnatur sowie das konkrete vertragsrechtliche Verhältnis zwischen den am Vergabeverfahren Beteiligten untersucht. Letzteres erstreckt sich von der Ausschreibung, über die Angebotsphase und Zuschlagserteilung bis hinein in das Erfüllungsstadium. Die besondere Aufmerksamkeit ist dabei der Frage gewidmet, wie beide Rechtsordnungen die vergabeverfahrensrechtlichen Anforderungen in den allgemeinen Vertragsschlussmechanismus integrieren. Der zweite Teil widmet sich dann ganz dem Einfluss des Europarechts auf das beschriebene vergabevertragsrechtliche Verhältnis. Im Mittelpunkt steht dabei die Fragestellung, welche konkreten Auswirkungen das moderne Vergaberecht auf den Vertrag hat. Namentlich das Erfordernis eines effektiven Rechtsschutzes für erfolglose Bieter wird dabei als der eigentliche Auslöser für die vielfältigen vertragsrechtlichen Diskussionen hervorgehoben.

Mit dem deutschen und dem englischen Recht werden durch den Autor jeweils repräsentative Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Systems und des Common Law ausgewählt. Anhand ihres Vergleiches werden nicht nur Entwicklungslinien nachgezeichnet, sondern auch Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der vertragsrechtlichen Erfassung des Auftraggeber-Bieter-Verhältnisses bzw. im Zusammenhang mit der Umsetzung der gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben herausgestellt. Der Autor geht ferner den Fragen nach, inwieweit Lösungen der einen auch für die andere Rechtsordnung verwertbar sind und wie sich die Harmonisierung des Vergaberechts als ein Vertragsrecht in die Bemühungen hin zu einem Europäischen Vertragsrecht einfügt.

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