Dissertation: Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte

Eine Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider internationaler Strafgerichte

Als Mittel zur Garantie moderner Völkerrechtsstandards im Rahmen zukünftiger ad hoc-Strafgerichtsbarkeit für Völkerrechtsverbrechen

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 67

Hamburg , 444 Seiten

ISBN 978-3-8300-4515-1 (Print) |ISBN 978-3-339-04515-7 (eBook)

Rezensionen

Die Arbeit von Ambach beleuchtet detailliert und kenntnisreich viele der Problempunkte dieser Institutionen. Seine Arbeit gibt ein informatives Bild über den Stand und die Schwierigkeiten dieses Familienzweigs einer größeren Völkerstrafgerichtsordnung wieder.

Simon Meisenberg in: Die Friedens-Warte, 2011

[...] Die vom Autor festgelegten Mindestanforderungen orientieren sich an den von der internationalen Gemeinschaft anerkannten Regelungen und Vorschriften, die in völkerrechtlichen Verträgen und internationalen Gerichtsstatuten festgelegt sind. Des Weiteren entwickelt der Autor einen grundlegenden Normentext, aus dem er den Entwurf einer Rahmenkonvention ableitet. [...]



Zum Inhalt

Der Autor befasst sich mit Struktur und Wesensmerkmalen hybrider, gemischt national-internationaler ad hoc-Strafgerichte. Diese Gerichte sind damit befasst, bestimmte bewaffnete Konflikte oder terroristische Aktivitäten in einzelnen betroffenen Staaten strafrechtlich aufzuarbeiten, wenn das jeweilige staatliche System dazu nicht in der Lage ist, wie etwa in Sierra Leone, Kambodscha, Ost Timor oder dem Libanon. Die Gerichte wurden unabhängig von den internationalen ad hoc-Tribunalen der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien und Ruanda und dem Internationalen Strafgerichtshof geschaffen.

Zunächst stellt der Verfasser die historische Entwicklung des Völkerstrafrechts und der Völkerstrafgerichtsbarkeit dar. Er geht dabei insbesondere auf die Nürnberger Prozesse ein, in denen ein von den Siegermächten besetztes Gericht gegen einige Haupttäter der nationalsozialistischen Führungsriege vorging. Im Folgenden werden die ad hoc-Tribunale der Vereinten Nationen, der Internationale Gerichtshof und sämtliche bislang errichtete hybride Strafgerichte kurz dargestellt im Hinblick auf den jeweiligen Errichtungskontext, die Struktur der Institutionen und das jeweils anwendbare Recht. Der Autor grenzt sodann die hybriden Gerichte von den genannten rein internationalen Institutionen ab und beschreibt mögliche Konkurrezverhältnisse. Dabei wird herausgearbeitet, dass hybride Gerichte gegenüber den internationalen Institutionen beachtliche strukturelle und praktische Vorteile aufweisen. Insbesondere vermögen hybride Gerichte in höherem Maße zu einer Versöhnung der Konfliktparteien und zur Stabilisierung des jeweiligen staatlichen Systems beizutragen, welches von dem strafrechtlich aufzuarbeitenden Konflikt betroffen ist. Der Autor folgert daraus, dass die Einsetzung hybrider Gerichte auch in Zukunft für die umfassende strafrechtliche Erfassung solcher Konflikte sinnvoll und wahrscheinlich ist.

Im Folgenden geht der Verfasser im Detail auf spezifische Kritikpunkte im Hinblick auf Errichtung, Struktur und anwendbares Recht hybrider Gerichte ein. Die Errichtung der Gerichte ist uneinheitlich und stets einzelfallbezogen, was zu einer Reihe infrastruktureller und rechtsstaatlicher Schwachpunkte führt. Als zentrale Problemkomplexe werden das anwendbare materielle Strafrecht, das Verfahrensrecht und die Gerichtsorganisation hybrider Gerichte identifiziert und eingehend dargestellt.

Der Autor beschreibt, wie durch den Entwurf einer Rahmenkonvention für die Errichtung hybrider Strafgerichte die Beachtung moderner völkerstrafrechtlicher Standards durch die Gerichte garantiert werden kann. Am Beispiel der herausgearbeiteten spezifischen Problemkomplexe wird aufgezeigt, wie einzelne Vorschriften der Rahmenkonvention jeweils zu einer Lösung der zuvor dagestellten Probleme führen können. Dabei steht die Vereinheitlichung der zentralen Vorschriften für die Struktur und Wahl des anwendbaren Rechts hybrider Gerichte im Vordergrund. Die Vorschriften der Rahmenkonvention orientieren sich dabei stets an der aktuellen Auslegung und Anwendung der zentralen völkerstrafrechtlichen Rechtstexte und Konventionen. Hierdurch wird ein Höchstmaß an Rechtsstaatlichkeit und Legitimität zukünftiger hybrider Gerichte gewährleistet.

Zum Abschluss entwirft der Autor eine solche Rahmenkonvention anhand der herausgearbeiteten Erkenntnisse und Problempunkte.

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