Dissertation: Die strafbare Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

Die strafbare Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen

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Strafrecht in Forschung und Praxis, Band 152

Hamburg , 190 Seiten

ISBN 978-3-8300-4450-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04450-1 (eBook)

Zum Inhalt

Der § 166 des Strafgesetzbuches ist eine seit längerem unveränderte und oft übersehene Vorschrift. Bei näherer Betrachtung wird jedoch deutlich, dass sie neben diversen juristischen Problemfeldern auch interessante Schnittstellen zu theologischen Themen aufweist. Der "Gotteslästerungsparagraph" ist wohl die Vorschrift des Strafgesetzbuches, wo Recht und Religion am stärksten aufeinander treffen und so Konfliktfelder eröffnen.

Der Autor beschreibt zunächst die Entwicklung, die das Delikt der Gotteslästerung über die Jahre genommen hat. Beginnend bei der biblischen Vorstellung von der Lästerung Gottes über die mittelalterlichen Strafvorschriften bis hin zu der neuzeitlichen Entwicklung werden die verschiedenen Formulierungen und Änderungen aufgezeigt. In den Veränderungen der Norm zeigt sich hierbei auch stets die Rolle, die die Religion in den jeweiligen Epochen einnahm. War die Lästerung Gottes im Mittelalter eine der schlimmsten denkbaren Straftaten, so wird sie in der aufgeklärten Welt immer weiter in den Hintergrund gestellt.
Im Zuge dieser Entwicklung ist es nicht verwunderlich, dass es in der Literatur Stimmen gibt, die sich für die Abschaffung dieser scheinbar überholten und altertümlich anmutenden Norm aussprechen. Diese Stimmen und ihre Argumente werden ebenso vorgestellt wie diejenigen Meinungen, die für eine Beibehaltung oder sogar für eine Verschärfung der Norm eintreten.
Im Rahmen der ausführlichen Kommentierung der Vorschrift wird besonderes Augenmerk auf das Verhältnis von der Religionsfreiheit zur Kunstfreiheit gelegt. Juristisch interessante Themen wie die rechtliche Definition einer Religionsgesellschaft bzw. Weltanschauungsvereinigung, die Tathandlung des "Beschimpfens", die Voraussetzung der "Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens" und die Einordnung der Scientology-Lehre als Religionsgesellschaft / Weltanschauungsvereinigung werden ebenfalls im Kontext der Norm dargestellt und erörtert.

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