Doktorarbeit: Der bundesstaatliche Rahmen für die Landesverfassungen

Der bundesstaatliche Rahmen für die Landesverfassungen

Die Reichweite des Art. 28 GG, insbesondere im Verhältnis zu Art. 31 GG, zu den Durchgriffs- und Bestandteilsnormen

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Studien zum bayerischen, nationalen und supranationalen Öffentlichen Recht, Band 18

Hamburg , 420 Seiten

ISBN 978-3-8300-4447-5 (Print) |ISBN 978-3-339-04447-1 (eBook)

Zum Inhalt

Im Zentrum der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung in Rechtsprechung und Literatur steht in erster Linie das Grundgesetz; die Landesverfassungen führen eher ein Schattendasein.

Zwar erhielt die Thematik der Landesverfassungen insbesondere infolge der Wiedervereinigung im Jahr 1990 neuen Aufwind, da neue Landesverfassungen mit neuen inhaltlichen Akzenten geschaffen wurden und die Landesverfassungsgerichtsbarkeit selbstbewusster wahrgenommen wurde. Dennoch ist der Fokus zumeist auf das Grundgesetz gerichtet; die Landesverfassungen spielen eine eher sekundäre Rolle. Dies ist erstaunlich, da gerade die Rolle der Landesverfassungen und der Landesrechtsordnungen im grundgesetzlichen Gefüge interessante Fragen aufwirft. Deren Beantwortung erscheint auch in Zeiten der voranschreitenden Europäisierung bedeutend:

  • Welche Stellung nehmen die Länder im Gefüge des Grundgesetzes ein?
  • Welche Determinationen der Landesverfassungen und der Landesrechtsordnungen hält das Grundgesetz bereit?
  • Wie weit reichen sie?
  • Wie verhalten sich die einzelnen Determinationen zueinander?
  • Welcher Freiraum besteht für die Länder und ihre Landesverfassungen, beispielsweise im Hinblick auf die Ausgestaltung der Landesverfassungen oder auch im Zusammenhang mit der Anwendung oder Umsetzung von Bundesrecht?

Die Autorin versucht, Antworten zu finden. Zentrale Themen sind vor allem: die Stellung der Länder im bundesstaatlichen Rahmen des Grundgesetzes, insbesondere die Frage der Staatlichkeit der Länder und deren Verfassungsautonomie, die Arten der grundgesetzlichen Bindungen der Landesverfassungen und der Landesrechtsordnungen, vor allem die Homogenitätsklausel des Art. 28 GG, die Kollisionsnorm des Art. 31 GG, die Vorschrift über die Landesgrundrechte in Art. 142 GG, die Durchgriffs- und Bestandteilsnormen sowie eine Auseinandersetzung mit der Frage der Beachtlichkeit der Landesverfassung beim Tätigwerden der Landesstaatsgewalt unter bundesrechtlichen Ingerenzen, z. B. bei der Anwendung von Bundesprozessrecht durch die Landesgerichte.

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