Doktorarbeit: Insolvenzrisiko eines staatlichen Verkehrsunternehmens am Beispiel der Deutschen Bahn

Insolvenzrisiko eines staatlichen Verkehrsunternehmens am Beispiel der Deutschen Bahn

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Insolvenzrecht in Forschung und Praxis, Band 42

Hamburg , 216 Seiten

ISBN 978-3-8300-4397-3 (Print) |ISBN 978-3-339-04397-9 (eBook)

Zum Inhalt

Das Buch befasst sich vor dem Hintergrund der Diskussion um die Kapitalprivatisierung der Deutschen Bahn AG mit der Frage, ob die Möglichkeit der Insolvenz des Unternehmens Deutsche Bahn AG oder seiner Töchterunternehmen faktisch und rechtlich eröffnet ist.

Erläutert werden zunächst verschiedene Privatisierungsformen sowie der Gang der Bahnreform inklusive der Privatisierungsvarianten, die in den Jahren 2006 und 2007 in Deutschland diskutiert wurden.

Anschließend wird die Möglichkeit einer Bahn-Insolvenz in der gegenwärtigen Organisationsphase (vor Kapitalprivatisierung) und parallel dazu für einige Spielarten der Kapitalprivatisierung, untersucht.

Dazu wird zunächst ein allgemeiner Überblick über das Konzernrecht und die Konzernbilanzierung gegeben. Ferner wird dargestellt inwieweit auch die DB AG und ihre Gesellschaften unter den Konzernbegriff fallen bzw. ob ein Bundeskonzern vorliegt.

Nach Feststellung der Anwendbarkeit von Insolvenzrecht im Konzern wird ein fiktives Prüfungsschema angelegt, mit dem die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DB AG geprüft und schließlich bejaht werden.

Im Rahmen der Insolvenzfähigkeit wird eine eingehende Untersuchung von § 12 InsO vorgenommen, die zu dem Schluss führt, dass sich eine Insolvenzunfähigkeit der DB AG de lege lata nicht ableiten lässt.

Das Vorliegen eines Insolvenzgrundes erscheint trotz Art. 87e GG möglich, da sich diesem keine Verpflichtung des Bundes zur sofortigen Abwendung jeglichen Insolvenzgrundes entnehmen lässt.

Um das praktisch wenig sinnvolle Ergebnis, dass die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DB AG durchaus in Betracht kommt, zu verhindern, wird vorgeschlagen eine klarstellende Regelung in § 12 InsO aufzunehmen, aus der sich eine Insolvenzunfähigkeit der DB AG ergibt.

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