Doktorarbeit: Zur Funktionsfähigkeit des europäischen Fiskalwettbewerbs

Zur Funktionsfähigkeit des europäischen Fiskalwettbewerbs

Eine Analyse aus Sicht der verfassungsökonomischen Finanzwissenschaft

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Wirtschaftspolitik in Forschung und Praxis, Band 45

Hamburg , 588 Seiten

ISBN 978-3-8300-4396-6 (Print) |ISBN 978-3-339-04396-2 (eBook)

Zum Inhalt

Die Bekämpfung unfairer Steuerpraktiken ist gerade in Zeiten der globalen Wirtschafts- und Finanzkrise jüngst mit hoher Priorität auf die Agenden der EU und der OECD gerückt. Dabei ist das Thema nicht neu: Seit einer Dekade ist "unfairer" Steuerwettbewerb eines der Hot Topics in Politik und Finanzwissenschaft. Allerdings besteht nach wie vor Einigkeit darüber, wann von unfairem Charakter einer Steuerpraktik auszugehen ist. Die Frage wird kontrovers diskutiert. Unumstritten scheint aber die Erkenntnis zu sein, dass solche unfairen Praktiken existieren.

Der Verfasser beleuchtet das Thema auf Basis vertragstheoretischer Ansätze und kommt zu einem völlig anderen Ergebnis: Trotz der Tatsache, dass Gewinne durch Verrechnungspreiskontrolle in Anbetracht der Intensivierung grenzüberschreitender Aktivitäten immer schwieriger abzugrenzen sind, halten alle modernen Staaten an einer Gewinnbesteuerung der Unternehmen fest. Die Folge ist eine nur bedingt mögliche Durchsetzung des eigenen Steueranspruchs. Dafür sind aber in keinster Weise Drittstaaten verantwortlich zu machen, die die zur Gewinnabgrenzung erforderlichen Informationen zum Teil gar nicht erheben. Das eigentliche Problem liegt – so ein Fazit der Studie – nicht in den vermeintlich unfairen Verhaltensformen begründet, sondern vielmehr in der fehlenden Wettbewerbsrobustheit der in allen modernen Industriestaaten zur Anwendung kommenden Gewinnbesteuerung.

Die politischen Initiativen gegen unfairen Steuerwettbewerb sind vor diesem Hintergrund abzulehnen. Ein Großteil der von den supranationalen Organisationen identifizierten Kriterien zur Abgrenzung unfairer Besteuerungspraktiken sind vertragstheoretisch nicht begründbar, bilden vielmehr just jene Strategien ab, die aus Sicht sehr kleiner Staaten oder Staaten, die wettbewerbsrobuste Besteuerungsregeln zur Anwendung bringen, schlicht die dominante Strategie darstellen. Es ist nicht ersichtlich, weshalb diese Staatengruppe den Hochsteuerstaaten bei der Durchsetzung eigener Steueransprüche assistieren sollte. Handlungsbedarf existiert allein bei den in diesem Sinne besteuernden Staaten, nicht hingegen bei den Steueroasen.

In der Folge zeigt sich, dass aus Sicht der Hochsteuerstaaten ein Paradigmenwechsel bei der Gewinnbesteuerung erwogen werden muss, um den Ursachen des Problems wirksam begegnen zu können. Anstelle des derzeit zur Anwendung kommenden Fremdvergleichsprinzips kann sich die Besteuerung nach dem globalen bzw. bündnisweiten Unternehmensgewinn richten, wobei der individuell zu belastende Anteil am Gesamtgewinn auf Basis realwirtschaftlicher Schlüsselfaktoren abgegrenzt und unabhängig vom Ort der Gewinnentstehung der Besteuerung unterworfen wird. Im Zuge einer solchen Modifikation der zur Anwendung kommenden Besteuerungsregel wird ein Übergang zu einer im Hinblick auf die Wettbewerbsrobustheit unproblematischen Strategie intendiert, zu diesem Zweck allerdings nicht der Ansatz einer Gewinnbesteuerung verlassen.

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