Dissertation: Die Reduktion der Sachverhaltsermittlungspflicht im Besteuerungsverfahren durch typisierende Normsetzung

Die Reduktion der Sachverhaltsermittlungspflicht im Besteuerungsverfahren durch typisierende Normsetzung

Rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen dargestellt am Beispiel von Paul Kirchhofs „Einkommensteuergesetzbuch“

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Steuerrecht in Forschung und Praxis, Band 44

Hamburg , 228 Seiten

ISBN 978-3-8300-4164-1 (Print) |ISBN 978-3-339-04164-7 (eBook)

Zum Inhalt

Zur Gewährleistung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dürfen der Steuergesetzgeber und die Finanzverwaltung angesichts der jährlichen Flut von Steuerfällen und des Personalmangels der Finanzverwaltung typisierende und pauschalierende Regelungen erlassen, um den Aufwand der Finanzverwaltung bei der Ermittlung der steuerrelevanten Sachverhalte zu reduzieren.

Typisierende Regelungen, die der Entlastung der Sachverhaltsermittlung der Finanzbehörde dienen sollen, könnten – im Übermaß angewandt – aber andererseits zu Ergebnissen führen, die zwar die Gleichmäßigkeit der Besteuerung verwirklichen, gleichzeitig jedoch – wegen zu weitreichender Vernachlässigung der Besonderheiten des individuellen Falles – dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit widersprechen. In den letzten Jahren haben Praxis (Bundesregierung) wie Rechtswissenschaft zum Zweck der Gewährleistung der Gleichheit des Gesetzvollzugs mehrere Steuerreformvorschläge vorgelegt; zu nennen sind vor allem der von P. Kirchhof im Jahr 2003 vorgelegte "Entwurf eines Einkommensteuergesetzbuches" und die Zinsabgeltungssteuer (2007). Diese Steuerreformvorschläge enthalten z. T. weitreichende Typisierungen, welche im Verdacht stehen, gegen das Gebot des Leistungsfähigkeitsprinzips zu verstoßen.

Daher war es Anspruch und Ziel der Verfasserin zu analysieren, inwieweit der Gesetzgeber und die Finanzverwaltung zum Zweck der Verwirklichung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung typisierende Regelungen erlassen dürfen, ohne dabei die mit dem Gebot des wirtschaftlichen Leistungsfähigkeitsprinzips gesetzten Grenzen zu verletzen. Ju-Lan Hsieh hat ausgehend vom bisherigen Stand der Rechtsprechung sowie der rechtswissenschaftlichen Lehre versucht, beim Erlass typisierender Regelungen für den Steuergesetzgeber und die Finanzverwaltung unter Berücksichtigung des vorgenannten Aspekts, maßgeblich zu beachtende Kriterien aufzuzeigen bzw. teilweise neu zu entwickeln.

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