Doktorarbeit: Religionsfreiheit in Deutschland

Religionsfreiheit in Deutschland

Gemeinsamkeiten – Unterschiede – Wechselwirkungen nach Art. 9 EMRK

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Studien zum Völker- und Europarecht, Band 64

Hamburg , 314 Seiten

ISBN 978-3-8300-4023-1 (Print) |ISBN 978-3-339-04023-7 (eBook)

Zum Inhalt

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) erfreut sich stetig zunehmender Beliebtheit. Die Anzahl der Fälle, die Jahr für Jahr in Straßburg entschieden werden, nähert sich schon seit längerem einer Zahl, die den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg an die Grenze seiner Belastbarkeit führt, wenn nicht schon längst darüber hinaus. Trotz dieser immensen Aufgabe ist eine solche Entwicklung auch ein positives Signal, denn sie zeigt, dass das System der Konvention funktioniert. Den Bürgern der Mitgliedstaaten wird mehr und mehr bewusst, dass hier eine Grundrechtsordnung entstanden ist, die zwar zunächst außerhalb ihres Heimatstaates entwickelt wurde, aber letztlich innerhalb der Rechtsordnungen der Konventionsstaaten dafür Sorge trägt, dass allen Staatsangehörigen ein Mindestmaß an Grundrechtsschutz garantiert ist – und zwar unabhängig vom Willen des betroffenen Staates. Die Bürger können sich einer europäischen Einrichtung gewiss sein, welche ihnen im Falle einer Auseinandersetzung mit dem eigenen Staat zur Seite steht und für die Durchsetzung der in ihr verfassten Garantien streitet. Dies ist in Zeiten einer zunehmend kritischen Haltung gegenüber jeglichen europäischen Institutionen ein positives Signal.
Der Studie liegt die Intention zugrunde, darzustellen, in welchem Ausmaß die Konvention in religiösen Fragen Bedeutung für das Grundgesetz entfaltet.

Die stetig zunehmende religiöse Vielfalt in unserer Gesellschaft bringt zwangsläufig eine größere Anzahl potenzieller Konflikte mit sich und stellt damit erhöhte Anforderungen an die verfassungsrechtliche Beurteilung ihrer Lösung. Immer öfter ist die Religionsfreiheit Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, sei es zwischen dem Staat und einzelnen Religionen oder den Religionen untereinander. Da auch in Zukunft mit einer Zunahme dieser religionsrechtlichen Konfliktherde zu rechnen ist und auch auf Seiten der Europäischen Menschenrechtskonvention in diesem Kontext immer häufiger Verfahren geführt werden, stellt sich die Frage, ob die ohnehin steigende Akzeptanz und Bedeutung der Konvention im Allgemeinen sich auch auf den religionsrechtlichen Bereich auswirkt.

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